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FORUM 2–2023

»BeSt – Beraten und Stärken«. Ein bundesweites Modellprojekt

Bernd Eberhardt , Annegret Naasner , Informationen zu den Autorinnen/Autoren
Von 2015 bis 2020 führte die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V. (DGfPI) in Kooperation mit Fachkräften aus zehn Fachberatungsstellen das Modellprojekt »BeSt – Beraten & Stärken, bundesweites Modellprojekt zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen« durch. Die dort entwickelten Empfehlungen für Organisationsentwicklungsmaßnahmen zur Implementierung von Schutzkonzepten sowie ein Bildungs- und Präventionskonzept für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden vorgestellt.

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Von 2015 bis 2020 führte die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V. (DGfPI) in Kooperation mit Fachkräften aus zehn Fachberatungsstellen das Modellprojekt »BeSt – Beraten & Stärken, bundesweites Modellprojekt zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen« durch. Die dort entwickelten Empfehlungen für Organisationsentwicklungsmaßnahmen zur Implementierung von Schutzkonzepten sowie ein Bildungs- und Präventionskonzept für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden vorgestellt.

»Viele Kinder mit Beeinträchtigungen verbringen ihr Leben zeitweise oder überwiegend in Einrichtungen und sind dort dem Risiko von Übergriffen durch Personal sowie durch Peers ausgesetzt. Von daher stellt sich die Frage nach Schutzkonzepten mit großer Dringlichkeit.«
Helfferich et al., 2021, S. 2

Das Modellprojekt BeSt – Beraten & Stärken

Das Modellprojekt war ein Angebot für teilstationäre und stationäre Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderung leben, lernen oder betreut werden. »Mit ›BeSt – Beraten & Stärken‹ ist es dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gelungen, ein Modellprojekt zu fördern, das sowohl die Person Kind als auch die strukturellen und räumlichen Gegebenheiten der Betreuung in den Fokus nimmt. Es geht darum, die Teilhabemöglichkeiten von Kindern mit Behinderungserfahrungen explizit auch durch den Schutz vor sexualisierter Gewalt und die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern« (Buskotte et al., 2020, S. 13).

Insgesamt nahmen bundesweit 82 Einrichtungen teil. Diese wurden bis zu zwei Jahre lang bei der Entwicklung von einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten begleitet. Dabei wurden folgende Organisationsentwicklungsmaßnahmen durchgeführt:

  • Beratung der Leitungskräfte
  • Steuerungs-/Arbeitsgruppen zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten
  • Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Durchführung und Implementierung des im Projekt entwickelten Präventionsprogramms »Was tun gegen sexuellen Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid!«
  • Qualifizierung von Fachkräften zur selbstständigen Durchführung des Präventionsprogramms

Über 3.000 Leitungskräfte und Mitarbeiter*innen1 aus (teil-)stationären Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten nahmen an Beratungen, Arbeitsgruppen und Fortbildungen teil und über 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen nahmen an Präventionsprogrammen teil. 92 Fachkräfte wurden zur Durchführung des Präventionsprogramms qualifiziert. Das Modellprojekt wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Erfahrungen und Ergebnisse wurden 2020 in dem Handbuch »Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen – Ein Handbuch für die Praxis« veröffentlicht (Eberhardt & Naasner, 2020) (Download unter https://dgfpi.de/best-handbuch-fuer-die-praxis/).

Die Implementierung von Schutzkonzepten braucht fundierte Organisationsentwicklungskonzepte

Inzwischen liegen zahlreiche empfehlenswerte Leitlinien und Handlungsempfehlungen für Schutzkonzepte auf der Bundes- und Landesebene vieler Verbände der Behindertenhilfe vor. Einrichtungen benötigen für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten neben diesen Konzep- ten auch Empfehlungen, wie die entsprechenden Organisationsentwicklungsprozesse geplant und gesteuert werden können (siehe Tabelle 1). Daher wurde im Handbuch ein im Projekt entwickeltes und erprobtes Organisationsentwicklungskonzept veröffentlicht, das Verbänden, Trägern und Einrichtungen konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Das Konzept basiert auf dem Leading-Change-Modell von John P. Kotter (vgl. Kotter, 2018), einem führenden Experten im Bereich des Veränderungsoder Change Managements, und wurde gezielt für das Arbeitsfeld Behindertenhilfe angepasst.

Implementierung von Kinderschutzkonzepten als längerfristiger Entwicklungsprozess

Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt kann nur gelingen, wenn in Einrichtungen eine Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung existiert, die durch die Haltung aller Leitungskräfte, Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen getragen wird und die in den Organisationsstrukturen und -prozessen verankert ist. Eine Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung lässt sich jedoch nicht in einem Top-down-Prozess verordnen, sondern entsteht aus den gemeinsamen Lerngeschichten eines Teams oder einer Organisation (vgl. Schein & Schein, 2018).

Im Zentrum dieser gemeinsamen Entwicklungs- und Lernprozesse ist eine Auseinandersetzung aller Beteiligten mit ihren Haltungen zu den Themen Macht, Gewalt und Sexualität nötig. Diese Auseinandersetzung umfasst beispielsweise folgende Fragen:

  • Wie wird Macht in der Institution durch Leitungskräfte ausgeübt?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung für Kinder und Jugendliche bestehen in der Einrichtung?
  • Welche Formen der offenen, verdeckten oder strukturellen Gewalt existieren in den Einrichtungen?
  • Welche Haltung zu Sexualität hat der Träger, der Verband, haben deren Leitungskräfte und Mitarbeiter*innen?

Die Auseinandersetzung mit diesen Kernthemen ist ein Schlüsselkriterium für das Gelingen der Entwicklungsprozesse. Die damit verbundenen Ängste und Widerstände müssen allen Beteiligten bewusst sein, um angemessen und konstruktiv mit ihnen umgehen zu können.

Schlüsselrolle der Leitungskräfte

Das Engagement und die Haltung von Träger und Leitungskräften stellen eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Implementierungsprozesse dar: »Macht sie (die Leitung) deutlich, dass ihr das Thema am Herzen liegt, und auch, dass sie bereit ist, Verantwortung zu tragen, so gehen auch die Mitarbeitenden engagiert das Thema an« (Bericht einer kooperierenden Fachstelle). Wertschätzende, transparente und fehlerfreundliche Leitungskulturen haben einen direkten Einfluss auf das Gelingen des Prozesses. Einrichtungsleitungen müssen bereit sein, sich auf Prozesse einzulassen, in denen sie auch mit Defiziten der Einrichtung, Ängsten, Verunsicherungen und Unzufriedenheiten von Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen konfrontiert werden.

Einrichtungsspezifische und partizipatorische Entwicklung der Schutzkonzepte

Die strukturellen und personellen Gegebenheiten wie auch vorhandene Schutz- und Risikofaktoren in Einrichtungen sind so unterschiedlich, dass Schutzkonzepte einrichtungsspezifisch (weiter-) entwickelt und implementiert werden müssen. »Fortbildungen und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung müssen ganz nah mit dem Alltag der Einrichtungen verknüpft werden. Wenn Mitarbeiter* innen sich selbst als wirksam erleben und ihre Bedürfnisse gewürdigt sehen, ist die Bereitschaft zu einer Auseinandersetzung mit schwierigen Themen höher« (Bericht einer kooperierenden Fachberatungsstelle). Reine Top-down-Prozesse stoßen häufig auf Widerstände bei Mitarbeiter*innen. In Both-Directions-Ansätzen sollten alle Leitungs- und Bereichsebenen, Mitarbeiter*innen und Bewohner* innen an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Durch die Einrichtung sogenannter temporärer paralleler Lernsysteme (z. B. Steuerungsgruppen, Beteiligungskonferenzen, Arbeitsgruppen) sollten Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen partizipieren (siehe Abbildung 1).

Prävention verknüpft mit Partizipation

Die Themen Kinderrechte, Partizipation und Schutz vor Gewalt lassen sich nicht voneinander trennen: »Wie sollen Kinder und Jugendliche lernen, ihre eigenen Grenzen zu wahren, wenn sie im Alltag noch nicht einmal die Möglichkeit haben, bei der Wahl des Frühstücks mitzubestimmen?« (Bericht einer kooperierenden Fachstelle). Wolff und Hartig (2012) empfehlen Einrichtungen die Entwicklung einer »Kultur der Beteiligung«. Es ist Aufgabe der Professionellen, Kinder und Jugendliche im Sinne des Empowerments zur Beteiligung zu befähigen, zu ermächtigen und sie über alle sie betreffenden Angelegenheiten und Rechte zu informieren. Wie das Modellprojekt zeigte, lassen sich auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in die oben beschriebenen Organisationsentwicklungsprozesse und Arbeitsgruppen einbeziehen. 

In Risikoanalysen wurde beispielsweise eine Methode zum Thema »sichere Orte« entwickelt: Die Kinder und Jugendlichen fotografierten in Kleingruppen mit bedienungsfreundlichen und barrierearmen Tablets Orte in Einrichtungen, an denen sie ein gutes Gefühl hatten, sowie Orte, an denen sie ein komisches und ein schlechtes Gefühl hatten. Die Fotos wurden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen ausgewertet (vgl. Bergrath, 2019).

Zusammenarbeit mit externen Expert*innen

Der interne Blick der Einrichtung auf die eigenen Strukturen, Dynamiken, Routinen, Verhaltensweisen usw. birgt die Gefahr, in den Mustern der eigenen Kultur zu verbleiben und Veränderungen nur aufgrund der bisherigen Routinen und des Selbstverständnisses zu entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen internen Fachkräften und externen Expert* innen kann helfen, ein erweitertes Verständnis der Traditionen, Werte und Normen der Organisation zu entwickeln und die Aufmerksamkeit auf Veränderungen zu richten, die über die bisherigen Routinen hinausgehen.

Sexuelle Bildung

In der Entwicklungsphase des Projekts wurden die Themen selbstbestimmte Sexualität, sexuelle Bildung und Sexualpädagogik gezielt ins Fortbildungscurriculum aufgenommen. Dass Sexualität grundsätzlich etwas Positives und Schönes ist, wird über die Beschäftigung mit dem Thema sexualisierte Gewalt oft vernachlässigt. Wissenserwerb und die Fähigkeit, über Sexualität zu kommunizieren, sind wichtige Aspekte von Prävention, die der Thematisierung von sexueller Gewalt vorausgehen sollten. Auffallend waren die rechtlichen Unsicherhei- ten auf Seiten der pädagogisch Tätigen, vor allem im Hinblick auf sexualpädagogische Aktivitäten oder die Duldung einvernehmlicher sexueller Handlungen unter den Bewohner*innen. Daher wurde im Modellprojekt eine Expertise zu den Themen Recht auf Sexualität, Sexualaufklärung und Prävention, Schwangerschaft und Verhütung wie auch zu Fragestellungen bezüglich Aufsichtspflichten, Einschränkung der Sexualität, Fremdbestimmung im Bereich der Hygiene und Zwangsverhütungsmaßnahmen in Auftrag gegeben und veröffentlicht (Feuerhelm, 2019).

Das Bildungs- und Präventionskonzept

Präventionsangebote zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind ein unabdingbarer Baustein eines Schutzkonzepts. Daher wurde im Modellprojekt das Bildungs- und Präventionskonzept »Was tun gegen sexuellen Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid « zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Somit »stehen mit dem Ende der Laufzeit vielfach erprobte und evaluierte sexualpädagogische und gewaltpräventive Materialien zur Verfügung, in denen das Engagement, die Fachkompetenz und die Kreativität aller kooperierenden Fachberatungsstellen gebündelt ist« (Buskotte et al., 2020, S. 12).

Das Thema sexueller Missbrauch wird darin in einem eigenen Baustein behandelt. Kindern und Jugendlichen wird mithilfe von Bild- und Filmmaterialien altersgerecht erklärt, was sexueller Missbrauch ist, ohne sie zu verunsichern oder zu überfordern. Das Material richtete sich ursprünglich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren mit kognitiven Beeinträchtigungen und/oder Entwicklungsverzögerungen, wird aber inzwischen auch in inklusiven Gruppen, Grundschulen und in Beratung und Therapie genutzt.

Es umfasst folgende Bausteine:

  • sechstägiges Bildungs- und Präventionsprogramm für Kinder und Jugendliche;
  • Homepage für Kinder, Jugendliche, Eltern, Sorgeberechtige und pädagogische/therapeutische Fachkräfte mit Bildergeschichten und Filmen in einfacher Sprache sowie Audio- und Gebärdensprache-Versionen;
  • Bilderbücher und Broschüren zum Download und zur Bestellung;
  • Qualifizierungsseminare für Fachkräfte zur selbstständigen Durchführung des Programms.

Bisher haben bundesweit über 800 Mädchen und Jungen am Programm teilgenommen und mit ihren Ideen, Fragen und Anmerkungen zur Gestaltung des Programms beigetragen. Die wissenschaftliche Begleitforschung erfolgte durch das Sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen | FIVE Freiburg (SoFFI F.). Dieses führte eine qualitative Erhebung der Perspektive der Kinder und Jugendlichen durch (Helfferich et al., 2021). Detaillierte Informationen zum Bildungs- und Präventionskonzept sowie Broschüren und Materialien für die Präventionsarbeit zum Download finden sich auf der Homepage www.benundstella.de 

Fußnote

1Auf Wunsch der Autor*innen wird in diesem Beitrag der Gender-Stern verwendet.

Literaturangaben

Bergrath, M. (2019). Schutzkonzeptentwicklung als Kooperationsprojekt zwischen einem Heilpädagogischen Therapie- und Förderzentrum und einer Förderschule. In B. Eberhardt & A. Naasner (Hrsg.) (2020), Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf: DGfPI, S. 142–158.

Buskotte, A., Gebrande, J., Kavemann, B., Schäfers, A., Teubert, A., & Wiesner, R. (2020). Beraten und Stärken – eine Erfolgsgeschichte, die weitergeführt werden muss. In B. Eberhardt & A. Naasner (Hrsg.) (2020), Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf: DGfPI, S. 12–15.

Eberhardt, B., & Naasner, A. (Hrsg.) (2020). Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf: DGfPI. https://dgfpi.de/best-handbuchfuer-die-praxis/ (aufgerufen 9.10.2023).

Feuerhelm W. (2020). Expertise zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang von Sexualität und Behinderung im Rahmen des Modellprojekts BeSt – Beraten & Stärken. Düsseldorf: DGFPI. https://dgfpi.de/best-expertise-zu-rechtlichen-fragestellungen/  (aufgerufen 9.10.2023).

Helfferich, C., Schmidberger,T., Pham, S., & Kavemann, B. (2021). Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des Modellprojektes »BeSt – Beraten und Stärken. Bundesweites Modellprojekt 2015–2020 zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen«. Bericht 1: Statistische Daten und Zusammenfassung der quantitativen Evaluation (Fragebogenerhebungen). Düsseldorf: DGfPI. https://dgfpi.de/wissenschaftlichebegleitforschung/ (aufgerufen 9.10.2023).

Kotter, J. P. (2018). Leading Change – Wie Sie Ihr Unternehmen in acht Schritten erfolgreich verändern. 1. Auflage, 5. Nachdruck. München: Verlag Franz Vahlen.

Mann, H. (2020). Organisationsentwicklung zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In B. Eberhardt & A. Naasner (Hrsg.) (2020), Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf: DGfPI, S. 70–130.

Schein, E. H., & Schein, P. (2018). Organisationskultur und Leadership. 5. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen.

Wolff, M., & Hartig, S. (2012). Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung. Ein Werkbuch für Jugendliche und ihre BetreuerInnen. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.

 

Alle Links und Literaturangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

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Bernd Eberhardt, Dipl.-Psych., Dipl.-Soz.Arb., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der DGfPI und ehemalige Projektleitung des »BeSt«-Modellprojekts. Derzeit ist er Bildungsreferent im BMBF-Forschungsprojekt »Checken, Abklären und Entscheiden, Tun: Jugendliche gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen stark machen« und freier Referent zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Kontakt: eberhardt(at)dgfpi.de 

Annegret Naasner, B. A. Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, M. A. Erziehungswissenschaft, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der DGfPI. Sie ist ehemalige Projektleitung des »BeSt«-Modellprojekts« und derzeit Bildungsreferentin im BMBF-Forschungsprojekt »QueerPar – Partizipative Forschung und Praxisentwicklung für und mit queeren Jugendlichen in Beratungsprozessen«.
Kontakt: nassner(at)dgfpi.de

Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

 

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