Rechtlich gesehen steht die Familie in Deutschland unter besonderem Schutz. Die Pflege der Kinder ist das Recht der Eltern und eine in erster Linie ihnen obliegende Pflicht. In die elterliche Sorge darf nur eingegriffen werden, wenn die Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen und es somit zu einer Gefährdung des Kindeswohls, also einer Verletzung der physischen und/oder psychischen Gesundheit, kommt.