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Über die BZgA

Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr.

Gesetzlicher Auftrag

Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Die BZgA ist durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) beauftragt, unter Beteiligung der Länder und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Familienberatungseinrichtungen aller Träger Konzepte zu entwickeln und bundeseinheitliche Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Konkretisiert ist dieser Auftrag in einem mit den Bundesländern abgestimmten Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung.

Onlineangebote

Weitere Informationen der BZgA zur Sexualaufklärung und Familienplanung

Die BZgA stellt Onlineangebote für unterschiedliche Zielgruppen wie Jugendliche, Schwangere oder Fachkräfte bereit. Sie bieten zielgruppengerecht aufbereitete weiterführende Informationen für zu den Themenschwerpunkten Sexualaufklärung und Familienplanung.

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