Relevanz der sexuellen Rechte in der familiären und schulischen Sexualaufklärung der Schweiz
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Ausgangslage
Das Forschungsprojekt »Untersuchung zu sexuellen Rechten als Grundlage der Sexualaufklärung in der Schweiz – Konzeptionen von Eltern, Jugendlichen und professionellen Akteurinnen und Akteuren der Sexualaufklärung« untersuchte die Sichtweisen aller Beteiligten. Das Erkenntnisinteresse war einerseits, was Eltern, Jugendliche, Lehr- und Fachpersonen unter familiärer und schulischer Sexualaufklärung verstehen und wie sie diese vermitteln bzw. vermittelt erhalten. Andererseits wollte die Untersuchung transparent machen, wie relevant die sexuellen Rechte für die oben genannten Beteiligten sind und welchen Stellenwert sie diesen Rechten in ihrer Praxis der Sexualaufklärung beimessen (Kunz, Koschmieder & Jacot-Descombes, 2023).
Das Forschungsinteresse beruhte auf zwei inhaltlich entgegengesetzten internationalen und nationalen Entwicklungslinien im Bereich der institutionalisierten Sexualaufklärung, die gleichzeitig nebeneinander herlaufen und sich aufeinander beziehen. In jüngerer Zeit hat auf internationaler Ebene mit den »Standards für die Sexualaufklärung in Europa« (WHO & BZgA, 2011) eine fachliche Konsolidierung stattgefunden, die eine ganzheitliche Sicht auf die menschliche Sexualität zu ihrer Grundlage macht:
Comprehensiv Sexuality Education (CSE) bzw. eine umfassende Sexualpädagogik auf Basis der Menschenrechte (IPPF, 2010; WHO & BZgA, 2011; pro familia, 2012 und 2013; BZgA, 2021). Diese neue Konzeption erweitert den Fokus von der Vermittlung biologischer Fakten menschlicher Fortpflanzung und Prävention als Schutz vor negativen Folgen von Sexualität hin zu einer Sexualaufklärung mit einem positiven und umfassenden Ansatz unter Berücksichtigung von Themen wie Beziehung, Gender, Intimität, Sexualität, Ethik und Menschenrechte.
Diese Inhalte sind Bausteine der sexualitätsbezogenen Menschenrechte bzw. der sexuellen Rechte. Die sexuellen Rechte schaffen den Rahmen und die Voraussetzung dafür, dass allen Menschen die gleichen Chancen auf einen positiven und respektvollen Umgang mit Sexualität und mit sexuellen Beziehungen ermöglicht werden, damit sie befriedigende und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt, machen können. Die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung dieser Rechte sind in der Definition der WHO (2006) gleichbedeutend mit der Erlangung und Erhaltung sexueller Gesundheit. Diesen Geltungsanspruch der sexuellen Rechte bestätigen verschiedene Untersuchungen zu Themen der sexuellen Gesundheit in den letzten Jahren. Sie belegen, dass Frauen, Männer und Jugendliche, wenn sie die in den sexuellen Rechten eingeforderten egalitären Geschlechternormen bzw. -beziehungen entwickeln und umsetzen, physisch und psychisch gesünder sind und ein höheres sexuelles Wohlbefinden haben (Braeken, 2011; Population Council, 2009).
Vor diesem Hintergrund betrachten seit einigen Jahren sowohl die Vereinten Nationen als auch der Europarat institutionalisierte Sexualaufklärung als Menschenrechtsinstrument zur Verwirklichung des Rechts auf Zugang zum höchsten erreichbaren Gesundheitszustand für Kinder und Jugendliche (UN Human Rights Council, resolution A/HRC/RES/22/32, 2013, Punkt 17 a; Mijatović, 2020).
Im Zuge der politischen Auseinandersetzungen in der Schweiz im Zusammenhang mit der Etablierung einer menschenrechtsbasierten, an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientierten und auf Förderung und Erhalt der Gesundheit ausgerichteten schulischen Sexualaufklärung in den Lehrplänen erfolgten Gegenreaktionen. Insbesondere die Standards für die Sexualaufklärung in Europa der WHO und BZgA (2011) blieben hier nicht unwidersprochen. Dabei liegen sie als allgemein akzeptierter Standard in deutscher, französischer und italienischer Übersetzung vor und bilden eine über die Sprachgrenzen hinaus verbindende fachliche Referenz für die schulische Sexualaufklärung in der Schweiz. Gleichwohl sahen und sehen wertkonservative Gruppen darin unter anderem eine »frühe Sexualisierung von Kindern« bzw. »Zersetzung und Zerfall der traditionellen Familie« (www.schutzinitiative.ch). In einem Streitfall hat das höchste Schweizer Gericht entschieden, dass der sexualkundliche Unterricht zwar in das Erziehungsrecht der Eltern eingreift, hält diesen Eingriff jedoch für vertretbar, da durch diesen Unterricht kein bestimmtes Verhalten aufgezwungen wird und die Hauptverantwortung für die Sexualerziehung nach wie vor bei den Eltern bleibt. Das Gericht hielt fest, dass eine Sexualkunde grundsätzlich geeignet ist, Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen (Schweizerisches Bundesgericht, 2014). Dieses Urteil wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestützt. Es stellte sich hinter den Sexualkundeunterricht, da keine Grundrechte verletzt werden, wenn Kinder zur Teilnahme am entsprechenden Unterricht verpflichtet sind (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR], 2018). Ungeachtet dessen setzen diese wertkonservativen Gruppen ihre Arbeit gegen eine menschenrechtsbasierte institutionalisierte Sexualaufklärung auf verschiedenen Ebenen fort (vgl. z. B. die Webseite www.schutzinitiative.ch).
Mit ihrer Kritik setzen sie insbesondere bei der Werteorientierung an. Das Konzept der sexuellen Rechte impliziert für sie hochproblematische Inhalte, wie die gleichwertige Darstellung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und Eingriffe in die natürliche Fortpflanzung. Für sie soll die Familie erste und einzige Instanz bei der Erziehung und Vermittlung von Werten sein und Heterosexualität auch in der schulischen Sexualaufklärung die zu fördernde gesellschaftliche Norm darstellen (Kessler et al., 2017, S. 49–64).
Ebenso kritisieren die gleichen Gruppen regelmäßig, dass eine an den Standards für die Sexualaufklärung in Europa orientierte schulische Sexualaufklärung an den Werten einer breiten Bevölkerungsmehrheit vorbeiziele und die Alltagsrealität der meisten Eltern und Kinder nicht abbilde. Vielmehr sei sie eine Ideologisierung der Kinder und Jugendlichen und widerspreche damit dem Indoktrinationsverbot der Schule (www.schutzinitiative.ch).
Dabei waren evidenzbasierte Daten, die Auskunft über die Alltagspraxis familiärer Sexualaufklärung sowie über die vermittelten Inhalte gaben, für die Schweiz weitgehend nicht verfügbar. Zudem gab es im Planungszeitpunkt 2015/2016 weder in der Schweiz noch international eine Untersuchung zur Relevanz der sexuellen Rechte als Grundlage und Inhalt der familiären wie schulischen Sexualaufklärung.
Forschungsinteresse
Auf diesem Hintergrund bildeten die Hochschulen für Soziale Arbeit Genf und Luzern in Auftrag und Zusammenarbeit mit Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) einen Forschungsverbund mit dem Ziel, eine gemeinsame Wissensgrundlage für alle drei Sprachregionen der Schweiz zu erarbeiten. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von 2015 bis 2018. Das Forschungsinteresse bestand darin, erstmalig für die Schweiz Daten zu Konzeptionen und Praxis familiärer Sexualaufklärung von Eltern und Jugendlichen zu erheben; dem wurden Daten aus der schulischen Sexualaufklärung gegenübergestellt, erhoben bei Lehr- und Fachpersonen. Ein besonderes, weiter unten näher beleuchtetes Forschungsinteresse der Untersuchung lag auf der Relevanz der sexuellen Rechte im Wertesystem der befragten Eltern, Jugendlichen und professionellen Akteurinnen und Akteure. Unsere Untersuchung definierte drei inhaltliche Schwerpunkte und formulierte entsprechende Forschungsfragen. Davon stellen wir hier nur den letzten Schwerpunkt vor:
Relevanz der sexuellen Rechte
Wie nehmen Eltern, Jugendliche und professionelle Akteurinnen und Akteure die sexuellen Rechte wahr und welche Bedeutung haben diese in ihrer Sexualaufklärung?
Methodisches Vorgehen
Unsere explorative Untersuchung mit einem qualitativen Design wurde in den drei Sprachregionen Deutschschweiz, französischsprachige und italienischsprachige Schweiz durchgeführt. Die Umsetzung erfolgte in zwei Etappen. Die erste Etappe von 2015 bis 2016 legte den Forschungsfokus auf die familiäre Sexualaufklärung von Eltern und Jugendlichen. Es wurden insgesamt 27 leitfadengestützte Einzelinterviews mit 14 Müttern und 13 Vätern durchgeführt, die mindestens ein Kind im Alter von 13 bis 16 Jahren hatten. Zusätzlich wurden 70 Jugendliche in diesem Alter mithilfe von Fallvignetten in 14 geschlechtergetrennten Fokusgruppen mit vier bis sechs Teilnehmenden befragt.
In der zweiten Etappe von 2017 bis 2018 wurde die formale Sexualaufklärung im Kontext öffentlicher Schulen untersucht. Sie hatte die Sichtweisen von Lehr- und Fachpersonen sexueller Gesundheit im Fokus. Befragt wurden mithilfe leitfadengestützter Einzelinterviews 24 Lehr- und Fachpersonen mit einem Auftrag zur schulischen Sexualaufklärung auf der Sekundarstufe I, wiederum in den drei Sprachregionen. Die Datenauswertung beider Etappen orientierte sich an der qualitativen, zusammenfassenden Inhaltsanalyse nach Mayring (2010).
Die von uns 2015 bis 2018 erhobenen empirischen Daten konnten infolge der Corona-Pandemie erst jetzt veröffentlicht werden. Daher wurden sie im Zuge der vorliegenden Veröffentlichung am aktuellen Wissensstand gespiegelt, um dem zeitlichen Abstand möglichst wenig Relevanz zu geben. In der Schweiz fand zum Untersuchungsgegenstand zwischenzeitlich keine neue empirische Erhebung statt. Unsere französischsprachigen Kolleginnen konnten ihre Veröffentlichung zu unserem gemeinsamen Forschungsprojekt bereits früher unter dem Titel »Droits humains et éducation sexuelle. Contexte, perceptions et pratiques« publizieren (Charmillot, Földhazi & Jacot-Descombes, 2021).
Erhebungsinstrumente zur Relevanz der sexuellen Rechte
Als Erhebungsinstrument unserer Forschungsarbeit verwendeten wir die IPPF-Erklärung der sexuellen Rechte. Die aktuell gültige Fassung dieser Erklärung auf Deutsch stammt aus dem Jahr 2009. Sie formuliert den umfassenden Anspruch auf Gewährleistung der sexuellen Rechte eines jeden Menschen. Sexuelle Rechte schließen Kinder und Jugendliche mit ein, weil sie deren Entwicklungsfähigkeit berücksichtigen. Konkret wird hierunter die freie und ausnahmslose Selbstbestimmung von Frauen, Männern, Kindern und jungen Menschen über ihren eigenen Körper und ihr eigenes Leben verstanden. Geschlecht und Sexualität sollen nicht länger Ursache von Ungleichheit, Stigmatisierung und Diskriminierung sein.
Die Erklärung beinhaltet eine Präambel, allgemeine Grundsätze und einen daraus abgeleiteten Katalog von zehn sexuellen Rechten, die sich in Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte gliedern. Artikel 1 formuliert die universelle Gültigkeit der Menschenrechte in Bezug auf die allen Menschen innewohnende Menschenwürde und gewährt Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Sexualität, Geschlecht oder Gender. Ihm folgt Artikel 2, der das universelle Recht auf Partizipation an der menschlichen Entwicklung betrifft, ebenfalls unabhängig von Geschlecht, Sexualität und Gender. Artikel 3 bis 5 betreffen den Schutz der physischen, psychischen und sexuellen Integrität, das Recht auf Privatsphäre, insbesondere auf sexuelle Selbstbestimmung sowie die Anerkennung vor dem Gesetz, unabhängig von Geschlecht, Sexualität und Gender. Artikel 6 formuliert das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungsfreiheit in Bezug auf sexualitäts- und genderbezogene Themen. Artikel 7 und 8 formulieren wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, insbesondere in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und diesbezügliche Bildung. Artikel 9 betrifft das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und bezüglich reproduktiver Rechte. Artikel 10 formuliert das Recht auf Rechenschaftspflicht, Rechtsmittel und Wiedergutmachung für die Opfer von sexualitäts- und genderbezogenen Menschenrechtsverletzungen.
Ergebnisse
Die sexuellen Rechte sind insgesamt, zumindest in ihrer inhaltlichen Bedeutung, Thema der familiären und schulischen Sexualaufklärung. Die Eltern thematisieren für gewöhnlich die sexuellen Rechte implizit. Dies spiegelt sich bei den Jugendlichen, die implizites Wissen zu den sexuellen Rechten in den Fokusgruppen gezeigt haben. Das professionelle Akteursystem im Rahmen der schulischen Sexualaufklärung thematisiert die sexuellen Rechte sowohl implizit als auch explizit. Die von uns befragten Fachpersonen mit Fachtitel sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung (SGCH) beschrieben sexuelle Rechte als expliziten Gegenstand ihrer Arbeit, die als eine umfassende, menschenrechtsbasierte Sexualaufklärung (CSE) verstanden werden kann.
Die Schule knüpft demnach in ihrer Sexualkunde größtenteils an das lebensweltliche Wissen der Kinder und Jugendlichen sowie an das Wertesystem familiärer Sexualaufklärung an. Sie erweist sich damit als inhaltlich anschlussfähig an die familiäre Erziehung. Die Argumentation wertkonservativer Gruppen, die Schule vermittle etwas anderes als die familiäre Erziehung, ist vor dem Hintergrund unserer Ergebnisse nicht stichhaltig (vgl. Kessler et al., 2017, S. 47–49). Die Schule vermittelt den Kindern und Jugendlichen im Gegenteil bereits Bekanntes in anderer Form – in der Regel geordnet, wissensbasiert und pädagogisch-didaktisch aufbereitet. Die Erweiterung des Wissens von Kindern und Jugendlichen ist eine Unterstützung in der Bewältigung jeweils anstehender Entwicklungsaufgaben von Kindheit und Jugend und damit ein Beitrag zur sexuellen Sozialisation.
Zitation
Kunz, D., & Koschmieder, K. (2023). Relevanz der sexuellen Rechte in der familiären und schulischen Sexualaufklärung der Schweiz, FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung: Informationsdienst der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 1, 74–79.
Veröffentlichungsdatum
Daniel Kunz ist Professor für Konzepte und Methoden der Sozialen Arbeit an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Er leitet das Weiterbildungsprogramm Sexuelle Gesundheit im Bildungs-, Gesundheitsund Sozialbereich: www.hslu.ch/m132. Er ist seit 2008 Mitglied der WHO Expert:innengruppe für Sexualaufklärung.
Kontakt:
daniel.kunz(at)hslu.ch
Nikola Koschmieder, MA, Soziologin, ist als Senior Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialmanagement, Sozialpolitik und Prävention an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen chancengerechte Prävention und Gesundheitsförderung, vulnerable Kindheiten und soziale Ungleichheit.
Kontakt:
nikola.koschmieder(at)hslu.ch
Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Geschlechterrollen, Hausarbeit, Paarkonflikte. Ein erster Blick in „FReDA – das familiendemografische Panel"
- Die Sicht der Eltern auf die Sexualaufklärung ihrer Kinder
- Ungewollte Schwangerschaften im Lebenslauf – Ergebnisse der Studie „frauen leben 3“
- Reproduktionspolitik im Ländervergleich: Eine neue internationale Datenbank
- Pioneering Change: ANSER's Impact Linking Research and Policy on Sexual and Reproductive Health
- Online-Videos zum Schwangerschaftsabbruch: Anbieter, Botschaften und Publikumsreaktionen
- KisS: Ein Programm zur Vermeidung sexueller Aggression bei jungen Erwachsenen
- Sexualisierte Gewalt in der Jugendphase − ein Vergleich dreier repräsentativer Studien
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- Erfahrungen mit §219-Beratung per Telefon oder Video. Sichtweisen von Klientinnen
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- Schulische Sexualerziehung aus Adressat*innenperspektive
- Erschwerter Zugang zu Verhütung in den Asylzentren: Perspektiven von geflüchteten Frauen in der Schweiz
- Die EMSA-Studie – Erstes Mal, Menstruation und Schwangerschaftsabbruch in Sozialen Medien
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