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FORUM 2–2023

Das Projekt »MELiSSE – Meine Liebe und selbstbestimmte Sexualität« von pro familia

In diesem Artikel wird ausgeführt, wie pro familia die in der UN-Behindertenrechtskonvention benannte sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) in Sachsen in Projekten umsetzt. Im ersten Projekt wurde durch eine Befragung erhoben, welche Bedarfe bei SRGR für Menschen mit Behinderung in Sachsen bestehen. Wie diese Bedarfe gedeckt werden können, zeigt das von 2019 bis 2022 geförderte Projekt »MELiSSE – Meine Liebe und selbstbestimmte Sexualität«. Schließlich wird mit Bezug zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Ausblick für Sachsen gegeben.

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Sexuelle und reproduktive Rechte von Menschen mit Behinderung und die Situation in Sachsen

Sexuelle und reproduktive Rechte gehören zu den Menschenrechten. Sie sind in nationalen und internationalen Dokumenten verbrieft. Die 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) normiert sie in Artikel 23, der das Recht auf freie Eheschließung und Familiengründung, die freie Entscheidung über die Anzahl eigener Kinder, den Zugang zu altersgemäßen Informationen und die Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung benennt. Die UN-BRK wird mit Aktionsplänen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt. Dieser Prozess wird von der UN per Monitoring durch NGOs vor Ort überwacht.

Sachsen hat kein Monitoring. In Sachsen beschrieb der erste Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2016, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Beratung zur Familienplanung für Menschen mit Behinderung zu sichern und gegebenenfalls auszubauen sei. Der Fokus sollte auf der Aneignung und Umsetzung spezifischer Kenntnisse über die Familienplanung liegen, die für die Realisierbarkeit des Kinderwunsches ebenso von Bedeutung sind wie für die wirkungsvolle Prävention ungewollter Schwangerschaften und sexuell übertragbarer Infektionen. In Zuständigkeit des Sozialministeriums sollten die bisherigen Aktivitäten im Arbeitsfeld Sexualaufklärung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden, um Projekte zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Menschen mit Behinderung zielgerichtet unterstützen zu können und relevante Berufsgruppen zu sensibilisieren. Dies sollte in einem Konzept gebündelt werden.1 Für diesen Auftrag vom Sozialministerium angefragt, konzipierte pro familia als ersten Schritt 2018 das Projekt »Teilhabe« und in einem zweiten Schritt 2018/19 das Projekt »MELiSSE«. Handlungsleitend war immer das Motto der UN-BRK »Nichts über uns ohne uns«.

Ergebnisse der Befragung im Projekt »Teilhabe«

Das Projekt »Teilhabe« wurde im Austausch mit Inklusionsbotschafter*innen2 umgesetzt. Die Recherche erfolgte nicht nur im Internet und per Fachkräftebefragung, sondern es wurden auch Menschen mit Behinderung befragt. Aus einem Fragebogen in schwerer Sprache wurde, mit Hilfe und durch Übersetzung des »Büros für Leichte Sprache« in Chemnitz, ein weiterer Fragebogen in Leichter Sprache entwickelt. Für Menschen mit Behinderungen wurde nur der Fragebogen in Leichter Sprache verwendet. Per Post oder Mail wurden Klient*innen, Fachkräfte in Einrichtungen der sogenannten Behindertenhilfe und über das Landesamt für Schule und Bildung volljährige Schüler*innen sächsischer Förderschulen adressiert. Nach zwei Monaten Erhebungszeit lagen 143 ausgefüllte Fragebogen von Fachkräften und 272 von Menschen mit Behinderung vor. 150 der Befragten hatten eine geistige Behinderung, 96 eine Lernbehinderung, 75 eine körperliche Behinderung, 36 eine psychische Behinderung, 33 eine Behinderung beim Sprechen, 24 eine Behinderung der Sinnesorgane und 19 eine Mehrfachbehinderung. 23 gaben »ich weiß nicht« an (Mehrfachnennungen möglich).

Was antworteten die befragten Menschen mit Behinderung?

Als Frau fühlten sich 101, als Mann 146, als Mann und Frau 15 und als etwas anderes zwei der antwortenden Menschen mit Behinderung. Durchschnittlich waren die Befragten zwischen 26 und 45 Jahre alt, ohne Partner*in oder Kinder und hatten am häufigsten eine Lernbehinderung (96 Nennungen). 50 % lebten in einer eigenen Wohnung oder Außen- wohngruppe. Ein Drittel der Befragten lebte in einem Wohnheim oder bei den Eltern. Über 90 % hatten ein Zimmer für sich. Damit war räumliche Privatsphäre als eine Voraussetzung sexueller Selbstbestimmung gegeben.

Zwei Drittel der Befragten verstanden sich als aufgeklärt. Wurde aufgeklärt, waren die deutlich beliebtesten Ansprechpartner*innen Eltern und hier vor allem die Mütter. Bei vorgegebenen Antwortmöglichkeiten wählten als Definition von Sexualität 65 % »Auf-den-Mund-Küssen« sowie den »Geschlechtsverkehr « aus. Ein Drittel der Befragten gab an, weder im familiären noch im schulischen Kontext je mit anderen über Sexualität, Partnerschaft oder Liebe gesprochen zu haben. Für mehr als 50 % der Befragten waren Fernsehen und Internet Orte der Informationsvermittlung.

Während die eine Hälfte der Befragten sich gut informiert fühlte, beschäftigte die andere Hälfte vor allem Fragen wie die Funktionsweise des eigenen Körpers, der Schutz vor sexualisierter Gewalt oder die Partner*innensuche. 25 % der Befragten zeigten sich unwissend beim Thema Selbstbefriedigung. Fast 40 % der Befragten äußerten, dass sie mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Davon war knapp die Hälfte der Betroffenen Männer. Sexualbegleitung war 50 % der Befragten nicht bekannt.

Da Leichte Sprache in Kombination mit Bildern genutzt wurde, waren die Fragen zu Verhütungsmitteln mit Kondom, Pille und Spirale bebildert. Vielleicht wurden diese Verhütungsmittel deshalb am häufigsten genannt. Bei den nicht abgebildeten Verhütungsmitteln wurde die Dreimonatsspritze am häufigsten genannt. Nachfragen ergaben hier, dass die Dreimonatsspritze vor allem dann verwendet wurde, wenn eine selbstständige, kontinuierliche Einnahme anderer Verhütungsmittel nicht gewährleistet war. Die Angst der Assistent*innen und gesetzlichen Vertreter*innen davor, eine Schwangerschaft zu ermöglichen, scheint handlungsleitend dafür zu sein, dass Frauen mit Behinderung anders verhüten als Frauen ohne Behinderung. Mehr als zehn Befragte gaben an, sterilisiert zu sein. Immer wieder wurde deutlich, dass die Befragten sich zur Wahrung ihrer SRGR vor allem jemanden zum Reden und eine(n) Partner*in wünschen.

Was antworten Fachkräfte?

Die 143 Fachkräfte kamen aus verschiedenen Bereichen der Behindertenhilfe. Ein Großteil war bei der Lebenshilfe und der Diakonie tätig. Mehr als 50 % arbeiteten im Kontext der Werkstatt (WfbM) und in ambulant oder in stationären Wohnangeboten. Am häufigsten genannte Arbeitsinhalte waren Assistenz und Angehörigenarbeit, dicht gefolgt von Beratung und Pflege.

98 % waren in ihrer Arbeit schon mit dem Thema Sexualität konfrontiert. Wöchentlich beschäftigten sich 27 % der Fachkräfte und täglich 20 % mit sexueller Bildung. Über 50 % gaben an, dass in der Einrichtung sexualpädagogische Leitlinien und Konzepte fehlten oder ihnen dazu nichts bekannt sei. In über 60 % der Einrichtungen gab es keine eigenen sexualpädagogischen Angebote und fast 70 % nutzten keine externen Angebote. Über 40 % gaben nicht an, welche Angebote sie sich für ihre Einrichtung wünschen. Fast 75 % der Fachkräfte wünschten sich für ihre Adressat*innen mehr Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Menschen und potenziellen Partner*innen.

Die Antworten in freien Textfeldern wurden als Cluster zusammengefasst ausgewertet. Gefragt nach bestehenden sexualpädagogischen Angeboten zur Unterstützung ihrer täglichen Arbeit (nach Häufigkeit der Nennung sortiert) nannten die Fachkräfte:

  • Sexualaufklärung für die Betroffenen,
  • Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen,
  •  Sexualtherapeut*innen & Sexualbegleiter*innen,
  •  Beratungsmöglichkeiten durch externe Fachkräfte,
  • Orte der Begegnung zur Unterstützung der Partner*innensuche,
  • die Mitwirkung bei der Erstellung von Konzeptionen zu verschiedenen Themen.

Gefragt nach konkreten Hindernissen für das Ausleben der Sexualität ihrer Adressat*innen zählten Fachkräfte mehrere miteinander korrelierende Bedingungen auf. Sortiert nach ihrer Bedeutung und Häufigkeit der Nennung sind dies:

  • die gesellschaftliche Behinderung in Verbindung mit dem Betreuungskontext,
  • unsichere oder unkooperative Angehörige und Eltern,
  • die fehlende Akzeptanz und Sensibilität von Mitarbeiter*innen oder Vorgesetzten,
  • mangelnde (Rückzugs-)Räume für Intimität für die Betroffenen,
  •  die fehlende ganzheitliche Aufklärung der Betroffenen,
  • das mit Sexualität verbundene gesellschaftliche Tabu,
  •  Menschen mit Behinderung nicht als sexuelle Wesen anzuerkennen,
  • erschwerte Bedingungen bei der Partner*innensuche und
  • fehlendes geschultes Personal.

Gefragt nach konkreten Maßnahmen, um SRGR für Adressat*innen sowie die eigene Handlungssicherheit zu befördern, wurde (sortiert nach Bedeutung und Häufigkeit der Nennung) genannt: 

  • Mitarbeiter*innenschulungen,
  • Informationsmaterial (auch in Leichter Sprache),
  • rechtliche Beratung,
  • sexualpädagogische Angebote für Adressat*innen,
  • finanzielle Ressourcen in den Einrichtungen, z. B. für sexualpädagogisches Material,
  • Angehörigenarbeit,
  • Entwicklung eines sexualpädagogischen Konzepts der Einrichtung.

Die Rückmeldungen zeigen den Bedarf und welche rechtebasierte externe fachliche Beratung und Qualifizierung erforderlich ist. Dies thematisierte auch der inklusive Fachtag im Februar 2019 in Dresden für 195 Menschen mit und ohne Behinderung. Deutlich wurde dabei, dass Angebote sexueller Bildung, die in Chemnitz, Dresden und Leipzig vorhanden sind, nicht ausreichen und adäquate Angebote in Ost- und Westsachsen fehlen. Bedarfserhebung, Internetrecherche und die Ergebnisse des Fachtags wurden im Konzept zur Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderung in Sachsen gebündelt. Konzept und Dokumentation sind abrufbar unter https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/landesverbaende/landesverbandsachsen/projekt-teilhabe/.

Konzipierung des Projekts »MELiSSE«

Das Projekt »MELiSSE« zielte darauf, Multiplikator*innen, also Fachkräfte, Assistent*innen und Angehörige, für die Inanspruchnahme und Selbstbestimmung im Bereich SRGR zu sensibilisieren, und zwar im Hinblick auf Menschen, die durch Haltungen, Barrieren, Fremdbestimmungen eben darin behindert werden. Folgende Bausteine wurden konzipiert:

Sachsenweite Koordination und Netzwerkarbeit für SRGR 

  • Lobbying,
  • digitale Sachsenkarte zu Angeboten sexueller Bildung für Menschen mit Behinderung,
  • Initiierung und Verstetigung geschützter Partnervermittlung bei Trägern der Behindertenhilfe über www.herzenssache.net/unsere-vermittler,
  • Recherche zu Barrieren und Lücken in der Gesundheitsberatung und -versorgung für SRGR für Menschen mit Behinderung.

Multiplikator*innenschulungen
Es wurden 41 im Durchschnitt dreistündige trägerinterne Schulungen für Fachkräfte der Behindertenhilfe durchgeführt. Coronabedingt wurden 25 Schu- lungen abgesagt. Die Themen reichten von der Sensibilisierung zu SRGR über Reflexion von Haltungen, den Umgang mit sexualisierter Gewalt bis zur Bedeutung von Schutz- oder sexualpädagogischen Konzepten und deren Entwicklung. Keine der Einrichtungen, aus denen die Befragten kamen, hatte solche Konzepte.

Sprechstunden für Menschen mit Behinderung
Es wurden mehr als 100 Sprechstunden (Beratungen) im Einzel-, Paar- und Gruppensetting durchgeführt. Coronabedingt fanden 2020 vorrangig Einzel- und Paarsprechstunden mit dem Fokus auf Sexualassistenz und sexualisierten Übergriffen bzw. gewaltfreier Beziehungsgestaltung statt.

Im Projekt arbeiteten Zweier-Teams in Leipzig mit je 20 und in Dresden mit je 30 Wochenstunden und das Leitungsteam mit zusätzlich zehn Wochenstunden. Die Projektsteuerung erfolgte über digitale Boards, Kalender und Cloud. Es gab monatliche analoge und digitale Teamsitzungen und jährliche Klausurtagungen. Die Qualitätssicherung fußte auf Intervision, Einzel- und Teamsupervision, Weiterbildungen und laufender Prozessevaluation. Aus den Ergebnissen der Prozessevaluation (Selbstreflexion, Intervision und Auswertung von Feedback-Fragebogen) wurden Standards für interne Prozesse und die Bausteine normiert. Schulungen für Multiplikator*innen waren nur noch als »Paket« mit vier Sprechstunden in den Einrichtungen buchbar, weil so größtmögliche Synergie am Einsatzort möglich war.

Gemäß dem Grundsatz der UN-BRK »Nichts über uns ohne uns« erfolgte die Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich in Leichter Sprache. Selbst der Projektname, das Akronym »MELiSSE«, wurde per Voting von Menschen mit Behinderung ausgewählt. Die beiden Fachtage 2019 und 2022 waren inklusiv und barrierefrei mit möglichst großem Selbstvertretungsanteil von Menschen mit Behinderung. Moderation und Workshops erfolgten in Leichter Sprache. Ausgewiesen war, wann und wo Simultanübersetzung in Leichte Sprache und Gebärden erfolgte bzw. wo nur ein Angebot in einfacher oder schwerer Sprache realisiert war. Eigene Broschüren wurden entwickelt und aufgelegt (siehe https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/landesverbaende/landesverbandsachsen/mediathek). Schnell war klar, dass Peer- Arbeit erforderlich sein würde. Für eine bislang nicht realisierte zweite Projektphase qualifizierte »MELiSSE« ab 2020 eine Peer-Beraterin für den Themenkomplex Liebe und Sexualität und erprobte und evaluierte die Peer-Arbeit im Tandem in den Projektangeboten. Ab 2021 bis Projektende hatte die Peer-Beraterin dafür einen Außenarbeitsplatz in Teilzeit bei pro familia. Die erste Projektphase endete im März 2022.

Ausblick

In Sachsen sind Maßnahmen des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Richtlinie »Teilhabe« für Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft förderfähig. Tatsächlich werden diese Maßnahmen weder prioritär noch flächendeckend gefördert. Trotz Befürwortung eines Folgeantrags durch das Sozialministerium und den Behindertenbeauftragten sowie mehrfache Antragsüberarbeitung wird »MELiSSE« nicht mit angemessenen Fachstandards, wie etwa Supervision und Weiterbildung, gefördert werden. Das Projekt ruht ohne aktiven Antrag seit Februar 2023. Geplant ist, 2024 die Aktion Mensch zu adressieren.

Aktive Projekte im Arbeitsfeld SRGR für Menschen mit Behinderung in Sachsen sind derzeit die Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (Kog- GE) als Fachberatung von Trägern für die Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen sowie das Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern. Sexuelle Bildung für Menschen mit Behinderung oder Schulungen für Fachkräfte gibt es als Einzelangebote von pro familia-Beratungsstellen, AIDS-Hilfen oder freiberuflichen Sexualpädagog*innen. Beides ist weder bedarfsgerecht noch in ganz Sachsen verfügbar.

Tatsächlich würden Aktionsplan-Prozesse die Chance bieten, plangenau und themenbezogen zu priorisieren und Gießkannenförderung oder Strohfeuerprojekte abzulösen. Dies wäre ein Kulturwandel, der sich allerdings noch nicht abzeichnet. Gäbe es ein Monitoring zur Umsetzung der UN-BRK in Sachsen, müsste all dies so benannt und dem Freistaat gespiegelt werden.

Fußnoten

1AKTIONSPLAN der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention S. 94 ff. PDF-Download unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/28411 [15.09.2023]

2Auf Wunsch der Autorin wird in diesem Beitrag der Gender-Stern verwendet.

Veröffentlichungsdatum

Ursula Seubert MBA, Gesellschaftswissenschaftlerin und Sozialmanagerin, ist Geschäftsführerin des pro familia Landesverbands Sachsen. Sie war im Leitungsteam der Projekte »Teilhabe« und »MELiSSE«.
Kontakt: lv.sachsen(at)profamilia.de

Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Herausgebende Institution

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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