Erfahrungen mit §219-Beratung per Telefon oder Video. Sichtweisen von Klientinnen
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Einführung
Viele Beratungsstellen stellten mit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 auch ihre §219-Beratung1 auf die bereits in anderen Beratungskontexten erprobte Telefonberatung sowie das – in diesem Feld neue – Format der Videoberatung um (vgl. Böhm & Wienholz, 2022, S. 11). Dieser zunehmenden Digitalisierung begegnen Fachkräfte zwar teilweise zurückhaltend (vgl. ebd.), zugleich wird sie auch mit verschiedenen Vorteilen für Klientinnen assoziiert, wie etwa einem niedrigschwelligeren Zugang zur §219-Beratung und mehr Raum für Selbstbestimmung der Klientinnen (vgl. Bomert, 2021, S. 250; Schmitz, 2020, S. 21).
Neben Niedrigschwelligkeit und Klient*innenorientierungen2 gelten vor allem die Ergebnisoffenheit und Orientierung an den Interessen von ratsuchenden Personen als zentrale Qualitätsstandards psychosozialer Beratung – auch in Beratungen, die in einem Sanktionskontext bzw. nicht freiwillig aufgesucht werden (vgl. Katsarov et al., 2014, S. 7). So einen Kontext stellt auch die Pflichtberatung nach §219 StGB vor einem Schwangerschaftsabbruch dar: Sie muss unabhängig von tatsächlichen Beratungsanliegen aufgesucht werden; gesetzliche Vorgaben regulieren zudem Themen für die Beratung – welche nicht zwingend mit den Interessen der Klientinnen übereinstimmen (vgl. Franz, 2015, S. 256).
Über die Erfahrungen von Klientinnen mit der §219-Beratung und ihrem Erleben des Beratungsgesprächs gibt es bislang nur wenig Forschung – das gilt für Beratungen im analogen wie im digitalen Setting. Zu nennen sind hier bisher vor allem die Ergebnisse der Studie »frauen leben 3« (Helfferich et al., 2016), die neben Beratungsfachkräften auch Klientinnen zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen der §219-Beratung befragte.3
Der vorliegende Beitrag fokussiert entlang einer Teilauswertung einer qualitativen Interviewstudie explizit auf die Sicht von Klientinnen der §219-Beratungen und fragt zunächst allgemein nach Erfahrungen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräch, bevor daran anknüpfend die Besonderheiten digitaler Beratungsformate aus Sicht der Klientinnen wiedergegeben werden und ihr Potenzial als zu etablierendes Beratungsformat beschrieben wird.
Methodik
Das durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geförderte Forschungsprojekt »BeSPa: Schwangerschaftsberatung und Sexuelle Bildung während der Covid-19-Pandemie aus Sicht von Fachkräften« (Laufzeit: 7/2020 bis 8/2023)4 befragte zunächst Beratungsfachkräfte und Sexualpädagog*innen aus Schwangerschaftsberatungsstellen in einer quantitativen Fragebogenerhebung und in qualitativen Interviews vor allem zu ihren Erfahrungen mit der Digitalisierung ihrer Handlungsfelder. Daran schloss eine Zusatzerhebung in Form qualitativer Telefoninterviews mit Klientinnen an, die Erfahrungen mit einer digitalen §219-Beratung gesammelt hatten.5 Die leitfadengestützten Interviews wurden angelehnt an das problemzentrierte Interview nach Witzel (1985) geführt, mit einem Audiogerät aufgezeichnet, anschließend transkribiert und danach in anonymisierter Form inhaltsanalytisch nach Kuckartz (2016) ausgewertet.
Die insgesamt 20 Befragten wurden mit Unterstützung von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, einem Post auf Instagram sowie über die Studierendenverteiler verschiedener Hochschulen und Universitäten rekrutiert. Die Hälfte der Klientinnen hatte ein Beratungsgespräch per Telefon, die andere Hälfte per Videocall geführt. Zum Zeitpunkt der Interviews waren die Klientinnen zwischen 17 und 41 Jahren alt und kamen aus dem gesamten Bundesgebiet. Nur ein geringer Anteil der Befragten hatte bereits in der Vergangenheit Erfahrungen mit der §219-Beratung gesammelt, für die Mehrheit stellte die im Interview erfragte Situation die erste Erfahrung mit dieser Beratung dar.
Perspektiven auf die Pflichtberatung nach §219 StGB aus Sicht von Klientinnen
Obwohl dies nicht im Fokus der Befragung stand, nutzten viele Teilnehmende die Interviews auch für Kommentierungen der Beratungspflicht, mit der sie konfrontiert gewesen waren. Die Einordnung der gesetzlichen Pflicht, ein Beratungsgespräch führen zu müssen, wird von den Befragten als »stressig« oder »belastend«, als »kleine Hürde« oder auch als »unnötige Zwischenstation« eingeordnet. Frau Magenta6 wird in ihrer Kritik an der vorgeschriebenen Beratung noch deutlicher: »Es war trotzdem scheiße, weil ich mir die ganze Zeit gedacht habe: Warum muss ich das überhaupt machen? Ich weiß, ich brauche keine Beratung. Ich benötige gerade keinen Rat, sondern eine Ärztin, die einen Abbruch durchführen kann.«
In verschiedenen Interviewaussagen wird außerdem deutlich, dass Inhalt und Ablauf der Pflichtberatung für die Befragten vor dem Gespräch schwer einschätzbar waren. So geben sie etwa an, dass sie ohne ein eigenes Beratungsanliegen in die Beratung gegangen sind, sondern mit dem »Ziel, diesen Schein zu haben« (Frau Aquamarin). Eine vielfach geäußerte Sorge war zudem, »ob man da irgendwie beeinflusst wird« (Frau Schwarz) oder dass »versucht wird, zu überreden, dass man sich doch bitte für das Kind entscheiden möchte« (Frau Violett). Dies deckt sich mit Ergebnissen aus der qualitativen Befragung von Klientinnen in der Studie »frauen leben 3« (Helfferich et al., 2016), in der ein großer Teil der Befragten angab, Überredungsversuche in der Beratung befürchtet oder erlebt zu haben (vgl. ebd., S. 162).
In Abgrenzung zu der verpflichtend festgelegten Beratung wird in vielen Interviews ein genereller Anspruch auf Beratung im Kontext einer ungewollten bzw. ungeplanten Schwangerschaft aber als wichtig und hilfreich erachtet, denn es sei »gut, dass es das als Angebot gibt, aber […] nicht gut, dass jeder dieses Gespräch machen muss« (Frau Schwarz).
Erfahrungen mit dem Beratungsgespräch und der Beratungsfachkraft
Trotz der überwiegend kritischen Einschätzung der Pflicht zur Beratung war der Großteil der Befragten in der Retrospektive mit dem wahrgenommenen Beratungsgespräch zufrieden. Einige Befragte begründeten ihre Zufriedenheit mit der Erleichterung, dass ihre vorherigen Befürchtungen nicht eingetreten seien: So hatte beispielsweise Frau Violett »sehr viel Angst vor dem Gespräch […] und auch schon vorher viel Schlechtes gehört […]« und war dann »sehr, sehr überrascht, aber auch sehr glücklich überrascht« über das für sie angenehme Gespräch. Zu einer positiven Bewertung führten aber auch der Zugewinn an neuen Informationen oder der bloße Erhalt des für den Abbruch notwendigen Beratungsscheins: »Ich war zufrieden, weil es das getan hat, was nötig war, um den Schein zu bekommen« (Frau Sepia).
In den meisten Interviews wurde die Zufriedenheit jedoch auf die Beratungsfachkraft und ihre Gestaltung der Beratungssituation bezogen. Begründet wurde dies einerseits mit der zugewandten Art der Beratungsfachkraft und ihrer Fähigkeit, einen geschützten, wertneutralen Raum für die Beratungssituation zu schaffen. Hierzu trugen etwa eine persönliche Vorstellung und Erläuterung des Rahmens der Beratung sowie das Normalisieren des Abwägens eines Schwangerschaftsabbruchs bei, sodass die Befragten sich »sehr gut aufgehoben und auch ernst genommen« (Frau Violett) gefühlt hatten. Andererseits beschrieben die Befragten die methodische Kompetenz der Beratungsfachkräfte. Diese zeigte sich unter anderem im aktiven Zuhören, Aufgreifen von Äußerungen und Wünschen der Befragten, dem Ermitteln und Besprechen von Ressourcen, dem Eröffnen unterschiedlicher Perspektiven sowie dem adäquaten Reagieren auf unvorhergesehene Situationen. Als positiv wurde von den Befragten, die sich gemeinsam mit einem Partner beraten ließen, auch die Gesprächsführung im Paarsetting und der Einbezug des Partners beschrieben: »Das fand ich auch so krass, dass sie uns dort beide so abgeholt hat, wo wir standen, obwohl wir an verschiedenen Punkten standen« (Frau Weiß). Positiv hervorgehoben wurde zudem eine Anpassung der Gesprächsführung, des Inhalts und des Umfangs der Beratung an die geäußerten Bedarfe der Befragten, wie es etwa Frau Orange erlebt hat: »Sie hat mich da einmal durchgeführt […] zu meinem Tempo.«
Die im Gegensatz dazu geäußerten Unzufriedenheiten ähneln denen aus der »frauen leben«-Befragung (Helfferich et al., 2016) und beziehen sich einerseits auf eine zu gering eingeschätzte Beratung und andererseits auf das Gefühl von Überredungsversuchen: »Ich hatte immer das Gefühl, dass sie mich nicht in meiner Meinung oder meiner Entscheidung, die ich da schon getroffen hatte, bestärkt, sondern eher mich immer in eine andere Richtung ein bisschen lenken möchte« (Frau Fuchsia).
Erfahrungen mit dem digitalen Setting in der §219-Beratung
Die von Bomert (2021) aus der Fachkräfteperspektive beschriebenen Potenziale für mehr Selbstbestimmung durch digitale Beratungsformate werden in den Interviews auch aus der Klientinnen-Perspektive thematisiert und teilweise als Begründung für ihre Zufriedenheit mit dem Beratungsgespräch angeführt. So nutzten die Befragten die Möglichkeit des digitalen Settings, um »sich ein bisschen mehr die Situation so ein[zu]richten […], wie man sie denn selber gerne haben möchte« (Frau Indigo). Dies bot, in Kombination mit der Option, das Gespräch durch Auflegen oder Verlassen des digitalen Raums selbstbestimmt zu beenden, die Chance für mehr Kontrolle und Sicherheit in einer – in den meisten Fällen – unbekannten Gesprächssituation: »Weil man das dann aus einem sicheren Umfeld heraus macht, und wenn man woanders ist, dann gibt [es] diese Unsicherheit von dem ungewohnten Umfeld und der unbekannten Person. Das könnte es vielleicht am Anfang ein bisschen schwerer machen, sich zu öffnen« (Frau Umbra). Durch die Distanz zur Beratungsfachkraft konnten sich die Befragten darüber hinaus mehr auf sich selbst und ggf. anwesende Partner konzentrieren.
Aufgrund des geringeren Aufwands durch entfallende Fahrtwege, -kosten und -zeiten wurde die Integration des Beratungsgesprächs in den Alltag vereinfacht. Organisatorische Hürden, das Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, wurden so gemindert: »Da muss man ja auch erst mal hinkommen, da muss man die Zeit haben, dahin zu kommen. […] ich muss arbeiten, ich habe Kinder, das überhaupt hinzubekommen, das fand ich so für mich natürlich viel leichter« (Frau Malve). Als weitere Vorteile wurden zudem die höhere Anonymität, die es insbesondere im telefonischen Setting gibt, und die ausbleibende Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen benannt. In der so entstehenden geschützten Atmosphäre war es für diese Befragten leichter, die sensiblen Entscheidungsprozesse zu der Schwangerschaft zu thematisieren.
Einigen Befragten fehlte jedoch die Nähe zur Beratungsfachkraft, wodurch sie das Gespräch als unpersönlich empfanden und sich allein fühlten. Es fiel ihnen schwer, eigene Emotionen in den digitalen Formaten wahrzunehmen und auszudrücken, denn »Kommunikation ist einfach mehr als sprechen und zuhören, und da fehlt oft viel an Gestik und an Mimik, das kommt einfach nicht so gut rüber in der Online-Beratung« (Frau Petrol). Eine Unzufriedenheit mit dem digitalen Format zeigte sich auch, wenn für die Befragte ein Mehraufwand entstand, wie es bei Frau Maigrün der Fall war: »Es war nervig, dass ich den Videocall hatte, und dann musste ich noch mal den Beratungsschein abholen […]. Das hätte ich nicht machen müssen, wäre ich dort hingegangen und hätte dort das Beratungsgespräch gehabt.« Durch die Nutzung der digitalen Formate waren die Befragten außerdem von dem Funktionieren der Hard- und Software abhängig. Auch diesbezüglich wurden Unzufriedenheiten beschrieben, wenn instabile Verbindungen zu Gesprächsunterbrechungen oder das Einrichten der Technik zu Verzögerungen führten.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Ergebnisse der hier vorgestellten Teilauswertung der Interviews aus der »BeSPa«-Studie mit Klientinnen, die digitale Formate in der Beratung nach §219 StGB genutzt haben, sind sowohl anschlussfähig an die bereits zuvor beschriebenen Hürden, die für Klientinnen mit einer §219-Beratung einhergehen (vgl. bspw. Matthiesen, 2009; Helfferich et al., 2016; Böhm, 2020) als auch – mit Blick auf digitale Formate – an die Beschreibungen von Schmitz (2020) und Bomert (2021), die in der Formaterweiterung eine Chance für mehr Selbstbestimmung der Klientinnen in der §219-Beratung beschreiben. Auch in den Interviews der »BeSPa«-Studie zeigt sich, dass eine Erweiterung um digitale Beratungsformate mit einer Zunahme an Handlungs- und Mitgestaltungsoptionen der Klientinnen einhergeht. Zugleich, und dies wurde auch in der Befragung von Beratungsfachkräften bereits deutlich (Böhm & Wienholz, 2022), werden digitale Formate nicht nur positiv eingeordnet: Die Einschätzungen hängen mit der jeweiligen Wohn- und Lebenssituation, der persönlichen Aufgeschlossenheit gegenüber digitalen Medien und der individuellen technischen Ausstattung zusammen. Telefon- und Videoberatung sind also nicht als Alternative, sondern in Erweiterung zu bestehenden Beratungsangeboten in Präsenz zu betrachten.
Anknüpfend an die Schilderungen von Bomert (2021) – dass Selbstbestimmung der Adressatinnen nicht nur die Formatwahl, sondern auch »die Kontrolle über die Gesprächsinhalte und die Ziele« (ebd., S. 251) umfasst – weisen die vorgestellten Ergebnisse außerdem darauf hin, dass das beraterische Handeln der Fachkraft für die Adressatinnenorientierung essenziell ist und maßgeblich die Zufriedenheit der Klientinnen mit der Beratung beeinflusst. Neben der Etablierung einer Formatvielfalt im Portfolio der Schwangerschaftsberatungsstellen bestärken diese Befunde die Notwendigkeit, das eigene fachliche Handeln in den Beratungen nach §219 StGB eng an den Bedarfen der Klientinnen auszurichten und kontinuierlich zu reflektieren.
Dank
Wir danken allen Teilnehmenden der Interviewstudie für ihre Bereitschaft und Offenheit, ihre Erfahrungen einzubringen.
Fußnoten
1Gemeint ist die Beratung nach §219 Strafgesetzbuch (StGB).
2Auf Wunsch der Autorinnen wird in diesem Beitrag der Gender-Stern verwendet.
3Weitere empirische Einblicke wird in Kürze das vom BMG geförderte ELSA-Verbundvorhaben bieten können (vgl. www.elsa-studie.de).
4Nähere Hinweise zur Studie und den Forschungsergebnissen finden sich hier: https://www.sexualaufklaerung.de/forschungsergebnis/bespa
5Aufgrund des begrenzten Umfangs dieses Beitrags werden nachfolgend ausschließlich ausgewählte Ergebnisse der Klientinnenbefragung vorgestellt.
6Alle Namen der Interviewpartnerinnen wurden mit Farben-Namen pseudonymisiert.
Zitation
Böhm, M., & Walsch, J. (2023). Erfahrungen mit §219–Beratung per Telefon oder Video. Sichtweisen von Klientinnen, FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung: Informationsdienst der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 1, 68–75.
Veröffentlichungsdatum
Maika Böhm ist Professorin für Sexualwissenschaft und Familienplanung an der Hochschule Merseburg. Sie leitet den Studiengang Angewandte Sexualwissenschaft und die Forschungsprojekte BeSPa sowie ELSA-PV.
Kontakt:
maika.boehm(at)hs-merseburg.de
Johanna Walsch, BA Sozialarbeiterin, MA Angewandte Sexualwissenschaft, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt BeSPa und Lehrbeauftragte im Themenfeld sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung an der Hochschule Merseburg.
Kontakt:
johanna.walsch(at)hs-merseburg.de
Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
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