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FORUM 1–2018

Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Sexualaufklärung und Familienplanung als integrale Bestandteile einrichtungsinterner Schutzkonzepte

Flüchtlingsunterkünfte sind für viele Menschen, die auf der Suche nach Asyl und Schutz nach Deutschland kommen, für längere Zeit der zentrale Lebensmittelpunkt. Viele der existierenden Unterkünfte sind nicht sicher und nicht kindgerecht. Unterkünfte brauchen daher umfassende Schutzkonzepte, die auch sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) einschließen.

Ausgangslage

Seit 2015 haben über 1,3 Millionen Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt – darunter ein Drittel Personen weiblichen Geschlechts und etwa ein Drittel Kinder und Jugendliche.1 Wie viele von ihnen zum aktuellen Zeitpunkt in Flüchtlingsunterkünften leben, ist unbekannt.2 Laut Statistischem Bundesamt empfingen zum Stichtag 31. 12. 2016 3 über 400 000 Personen, darunter 117 000 Kinder und Jugendliche, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Tausende geflüchteter Menschen sind die Flüchtlingsunterkünfte somit der zentrale Lebensmittelpunkt.

Trotz der enormen Anstrengungen von Politik, Behörden und Zivilgesellschaft und stark rückläufiger Zuzugszahlen werden die Bedarfe und Rechte der Menschen, die in Flüchtlingsunterkünften leben, vielerorts noch nicht in vollem Umfang beachtet.4 Wie alle Menschen haben sie ein Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit.5 Ihre individuellen Bedürfnisse sind dabei so vielfältig wie die Menschen, die in den Unterkünften leben müssen. Viele von ihnen haben bereits in der Heimat oder auf der Flucht Erfahrungen mit Gewalt6 gemacht – dazu zählen auch sexuelle, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt,7 wovon weltweit überproportional Mädchen und Frauen betroffen sind.8 Sie benötigen Zugang zu SRGR-Dienst leistungen. Andere wollen ihren sexuellen Bedürfnissen auch in der Flüchtlingsunterkunft nachkommen können und brauchen dafür Zugang zu Empfängnisverhütung und Mittel zum Schutz gegen sexuell übertragbare Erkrankungen. Jugendliche wiederum benötigen verständliche SRGR-Informationen und Aufklärung.

Über die Verfügbarkeit, den Nutzen und auch das Ausmaß des Bedarfs an Sexualaufklärung und Familienplanung in Flüchtlingsunterkünften ist wenig bekannt. Vereinzelte Studien9 weisen auf zum Teil erhebliche Lücken in der Prävention und Versorgung vor allem besonders schutzbedürftiger Personengruppen hin. Ein Grund hierfür ist der Mangel an einem klaren Rechenschafts- und Überwachungsrahmen für SRGR im Kontext von Flüchtlingsunterkünften und an der Verbindlichkeit sowie der Umsetzung vorhandener Richtlinien und Standards.10 Gleichzeitig sind viele der Unterkünfte nicht sicher und nicht kindgerecht.11 Wichtige Versorgungsfragen und Bedarfe im Zusammenhang mit SRGR,12 z.B. im Zusammenhang mit Diagnostik, Behandlung und Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten oder der Behandlung schwerer chronischer Erkrankungen wie Karzinomen oder HIV-Infektionen, stehen oft hinter ande ren Gesundheitsproblemen und der Akutversorgung zurück.13 Es gibt in vielen Unterkünften kein Konzept und keine Mechanismen, um Menschen mit besonderem Schutzbedarf 14 zu identifizieren. Es fehlen aber auch Rückzugsorte und Privatsphäre, (kostenloser) Zugang zu Verhütungsmitteln und weitere Möglichkeiten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Initiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Im Frühjahr 2016 haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF eine gemeinsame Initiative gestartet, um den Schutz und die Versorgung geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten. Die Initiative wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. und vielen weiteren Partnern umgesetzt. Im Rahmen der Initiative wurden in rund 100 Flüchtlingsunterkünften Personalstellen für Gewaltschutz geschaffen. Basierend auf einer partizipativen Risiko- und Bedarfsanalyse und in enger Abstimmung mit der Leitung der Unterkunft, koordinieren die Gewaltschutzkoordinator*innen die Erarbeitung von auf die Einrichtungen zugeschnittenen Schutzkonzepten sowie ihre Umsetzung und Evaluierung. Dabei orientieren sie sich an den im Rahmen der Initiative entwickelten »Mindest standards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flücht lingsunterkünften«.15

Für das Personal der rund 100 Einrichtungen und die Partner der Initiative bietet UNICEF ein umfassendes Schulungs- und Vernetzungsprogramm sowie Instrumente16 zur Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, des Monitorings und der Evaluierung der Schutzkonzepte an. Darüber hinaus veröffentlicht UNICEF in Zusammenarbeit mit Partnern regelmäßig spezifische Situations- und Datenanalysen sowie Berichte zu aktuellen Themen.17

Leitlinien für einrichtungsinterne Schutzkonzepte und ihre Anwendung auf den Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte

Die »Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften« umfassen Grundprinzipien für ein Schutzkonzept, darunter beispielsweise Partizipation, Transparenz, Zugänglichkeit, Vertraulichkeit und »do no harm«.18 Daneben umschließen sie die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, externe Kooperationen, Prävention von und Umgang mit Gewalt und Gefährdungssituationen, die Förderung des Wohlbefindens und der ganzheitlichen Entwicklung der Menschen, die in der Einrichtung leben (insbesondere von besonders schutzbedürftigen Personengruppen), das Monitoring der Situation und der erzielten Fortschritte sowie die Evaluierung der Wirkungen der Schutzmaßnahmen.

Um den vielfältigen SRGR-Bedarfen der Menschen in der Unterkunft gerecht zu werden und die sexuelle Gesundheit19 jedes Einzelnen adäquat fördern zu können, müssen SRGR von Anfang an bei der Entwicklung eines einrichtungsinternen Schutzkonzepts mitgedacht werden. Hierbei können die Mindeststandards20 als Orientierung dienen. Gleichzeitig müssen aber auch vorhandene SRGRStandards21, Handbücher22 und SRGR-spezifische Gesetze23 beachtet werden.

Abbildung 1 zeigt, wie sich SRGR in die verschiedenen Bereiche eines einrichtungsinternen Schutz konzepts integrieren lassen.

Abb. 1 Integration von SRGR in einrichtungsinterne Schutzkonzepte von Flüchtlingsunterkünften

Fallbeispiele aus der Praxis

Immer wieder wird über Vorfälle sexueller Gewalt in Unterkünften berichtet.24 Die Ergebnisse einer Analyse der in der Praxis durchgeführten partizipativen Risiko- und Bedarfsanalysen in den von der Initiative unterstützen Flüchtlingsunterkünften zeigen, dass es darüber hinaus an Wissen (z.B. über den eigenen Körper, Sexualität, Verhütung und andere SRGR-Themen) und Aufklärung fehlt. Sexualität und sexuelle Gewalt sind für viele der Menschen in den Unterkünften Tabuthemen und mit Scham und Angst besetzt. Das führt auch dazu, dass vielen Kindern und Jugendlichen die Fähigkeiten fehlen, mit dem, was sie sehen, erleben und hören, adäquat umzugehen.

»Wir erleben vereinzelt junge Mädchen, die aufgrund beginnender Blutung glauben, sie müssten bald sterben; wir kennen Mütter mit mehreren Kindern, die nicht wissen, wie Schwangerschaft entsteht; wir müssen uns sagen lassen, Sexualaufklärung sei Privatsache und würde in der Familie stattfinden, was aber sehr häufig nicht stimmt ... Von Prävention und Schutz ist selten die Rede.«25

Im Folgenden werden Praxisbeispiele zielgruppenspezifischer SRGR-Schutzmaßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Initiative in drei Einrichtungen entwickelt und implementiert wurden.

Praxisbeispiel 1: »Wissen schützt« – Sexualaufklärung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Göttingen

Die Bonveno-Wohnanlage (eine Gemeinschaftsunterkunft)26 verfolgt in Kooperation mit Partnerorganisationen einen geschlechts- und altersspezifischen Ansatz bei der Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen. Das Frauengesundheitszentrum Göttingen thematisiert in seiner Arbeit mit den Kindern der Unterkunft z.B. »gute und schlechte Gefühle und Geheimnisse« sowie Abgrenzung und Kinderrechte. Die Themen werden durch die Erzie her*in nen der Unterkunft mithilfe eines Kinderbuchs in der täglichen Arbeit mit den Kindern nachbereitet. Im »Mädchentreff« kommt u.a. eine »Black Box« zum Einsatz, in der Fragen zur Sexualität anonym gesammelt und nach und nach beantwortet werden. Da der Mädchentreff auf freiwilliger Teilnahme beruht, dürfen aber nicht alle Mäd chen mitmachen. Um die männlichen Jugendlichen zu erreichen, führte die Aidshilfe Göttingen 2017 im Rahmen eines vierwöchigen Spaß- und Sport-Ferienprogramms, das von der Unterkunft ausgerichtet wurde, eine Veranstaltung zur Sexualaufklärung durch, die in einen Gesundheits-Workshop eingebettet wurde. Dadurch gelang es, die Akzeptanz für dieses Thema zu erhöhen. Weiterhin war die Wohnan lage 2017 Gastgeber der interaktiven Ausstellung der Caritas München »Only Human. Liebe. Schutz. Partnerschaft«. Sie richtet sich in erster Linie an geflüchtete Jugendliche und Erwachsene. Drei Themenschwerpunkte wurden durch Filme, Bildtafeln und greifbare Dinge, begleitet von Schlüsselbegriffen in neun Sprachen, 12 Tage lang vermittelt: (1) Körperfunktion, Schwangerschaft, Verhütung und Vorsorge, (2) Krankheiten und Schutz sowie (3) Beziehungen, Rollen und Werte. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Göttingen, der Göttinger Aidshilfe und pro familia wurden 22 geschlechtsspezifische Workshops mit Sexualpädagog*innen angeboten, die zeigten, dass der Aufklärungs bedarf sehr groß ist. Verhütung war für alle Teilnehmenden ein Hauptthema.27

Praxisbeispiel 2: »Wer schlägt – geht!« – Gewaltschutz für Frauen in einer Gemeinschaftsunterkunft in Nürnberg

Aufgrund der fehlenden Schutzmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften (GUs) für Frauen, die Gewalt durch einen Partner erfahren haben, hat eine GU in Nürnberg im Januar 2017 in Absprache mit der Stadt ein Notfallzimmer eingerichtet. Dieser Raum bietet Frauen (mit Kindern) in akuten Gewaltsituationen rund um die Uhr Zuflucht. Im Anschluss an die Aufnahme findet mit den Betroffenen ein Clearing-Gespräch statt, in dem ihnen ihre verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden. Dazu gehören die Unterbringung in einer speziellen Frauenschutz-GU oder in einer GU für Frauen ohne besonderen Schutzcharakter sowie die Rückkehr in ihre Ursprungssituation bzw. zum Partner. Mittlerweile wird das Notfallzimmer nicht nur von Frauen aus Nürnberg genutzt, sondern auch aus dem Nürnberger Umland angefragt. In der Regel soll der Aufenthalt nicht länger als zwei Tage dauern. Es kommt aber durchaus zu längeren Verweildauern aufgrund der Tragweite der Entscheidung, die die Frauen zu treffen haben. Zu den Unterstützungsangeboten während des Aufenthalts zählt auch die Begleitung zu Ämtern. In schwerwiegenden Fällen findet nach Verlassen des Notfallzimmers eine Nachbetreuung statt. Die spezielle Frauenschutz-GU für geflüchtete Frauen, die von Gewalt betroffen sind und besonderen Schutz benötigen, wurde im Juni 2017 von der Stadt eröffnet. Sie bietet den Schutz eines Frauenhauses und kann die regionalen Frauenhäuser entlasten. Zu den verschiedenen Angeboten des Hauses gehört u. a. eine wöchentliche verpflichtende Bewohnerinnenversammlung (»Frauenfrühstück«), bei der die Frauen ihre Anliegen und Probleme vorbringen können. Hier werden aber auch gemeinsam Themen besprochen, die zur Selbststärkung der Frauen dienen. Die enge Betreuung schafft Sicherheit und Ruhe für die Bewohnerinnen und festigt ihr Selbstbewusstsein.

Praxisbeispiel 3: Beratung und Verteilung von LSBTI*-Geflüchteten in Schwerin

Nach einem Übergriff auf eine LSBTI*-geflüchtete Person in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Schwerin entstand eine enge Kooperation zwischen der Einrichtung und dem LSVD Landesverband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern »Gaymeinsam« e. V. Gemeinsam wurde ein Verfahren für die Prävention und den Umgang mit diesen Gewalt- und Gefährdungssituationen erarbeitet. Darüber hinaus wurden Strategien zur frühzeitigen Identifizierung LSBTI*-Geflüchteter in der Einrichtung eingeführt. Diese umfassen vor allem sensibilisierende Schulungsmaßnahmen durch den LSVD-Landesverband. Da die Einrichtung aufgrund ihrer Struktur den Schutz von LSBTI*-Geflüchteten letztlich aber nicht ausreichend gewährleisten kann, wurde gleichzeitig nach Alternativen gesucht. Inzwischen werden LSBTI*-Geflüchtete, die in der Einrichtung ankommen und im Verlauf ihrer Unterbringung bereit sind, sich Mitarbeitenden gegenüber zu »outen«, mit ihrer Zustimmung systematisch umverteilt. Da die Möglichkeiten hierfür innerhalb der Stadt sehr begrenzt sind, werden die Menschen auch auf Einrichtungen in anderen Städten verteilt, die den Schutz sowie eine zielgruppenspezifische Beratung und enge Anbindung an die lokale LSBTI*-Gemeinschaft gewährleisten können. Da das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Regel die Verteilung unverzüglich organisiert, erfolgt die Beratung inzwischen in den Folge unterkünften. In Einzelfällen kann es durchaus vorkommen, dass ein Wechsel des Aufenthaltsortes durch die betroffene Person nicht gewünscht oder aufgrund von Termi nen im Zusammenhang mit dem Asylverfahren erst später und nach der Identifizierung des besonderen Schutzbedarfs organisiert wird.

Schlussfolgerungen
Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit – auch auf sexuelle und reproduktive Gesundheit.28 Dieses Recht gilt auch für alle geflüchteten Menschen in Deutschland - egal, wo sie leben. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen viele geflüchtete Menschen Unterstützung. Der Kontext der Flüchtlingsunterkünfte verlangt eine niedrigschwellige, kultur-, trauma- und geschlechtssensible SRGR-Aufklärung, Beratung und Versorgung.29

Schutzkonzepte dienen dazu, die Realisierung der Rechte geflüchteter Menschen zu fördern und zu unterstützen. Jede Flüchtlingsunterkunft braucht ein Schutzkonzept, das darauf abzielt, vorhandene Standards zu erfüllen. SRGR müssen von Anfang an bei der Entwicklung von Schutzkonzepten mit berücksichtigt werden. Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere:

  • strukturelle Risiken, die aus der oft provisorisch gedachten Flüchtlingsunterkunft, aber auch aus der Größe und der Länge des Aufenthalts in der Unterkunft entstehen (z. B. fehlende Möglichkeiten zum Ausleben der Sexualität und Wahrung der Intimsphäre, sich entladender Stress sowie Konflikte und Gewalt);
  • die traumatischen (Vor-)Erfahrungen geflüchteter Menschen (z. B. sexuelle Gewalt und Ausbeutung);
  • die oft negativen Erfahrungen der Menschen in ihren Herkunftsländern im Umgang mit SRGR (z. B. unzureichender Schutz der SRGR, Straffreiheit bei häuslicher Gewalt);
  • die sozialen und kulturellen Normen und Einstellungen zur Sexualität, Sexualaufklärung und Familienplanung der geflüchteten Menschen und derer, die sie betreuen und unterstützen;
  • die Unterkunftsstrukturen, die die Bereitstellung von SRGR-Leistungen erleichtern können (z. B. Erreichen von Personengruppen, die außerhalb der Einrichtung häufig nur schwer zu erreichen sind, die Einleitung von Präventionsmethoden, die längerfristig zum Einsatz kommen30), und
  • die Einbeziehung der Betroffenen vom ersten Tag an, damit ihre Bedürfnisse berücksichtigt, ihre Bedarfe gedeckt, ihre Risiken minimiert werden können und die vorhandenen Systeme auch die Gleichstellung fördern.31 Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.gewaltschutz-gu.de

Fußnoten

1 BAMF. Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgaben 2015 bis 2018.

2 Diese Daten werden auf Länder- und kommunaler Ebene erhoben, aber nicht auf nationaler Ebene aggregiert.

3 Siehe: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen/Asylbewerber2130700167004.pdf. Die Zahlen für 2017 lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht vor.

4 Siehe z.B.: www.unicef.de/blob/137704/053ab16048c3f443736c4047694cc5d1/studie--kindheit-im-wartezustand-data.pdf und www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2017/Menschenrechtsbericht_2017.pdf.

5 www.unhcr.org/5077d9349.pdf

6 Definition von Gewalt – siehe das Glossar auf S. 30 ff. in: www.unicef.de/informieren/materialien/mindeststandards-zumschutz-von-gefluechteten-menschen/144156

7 Siehe z.B.: www.unicef.org/publications/files/Harrowing_Journeys_Children_and_youth_on_the_move_across_the_Mediterranean.pdf, www.unicef.nl/ons-werk/nederland/child-notices, www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0018/319311/9-Sexual-violence-refugee-women.pdf,http://www.euro.who.int/de/health-topics/health-determinants/migration-andhealth/migrant-health-in-the-european-region/migration-and-health-key-issues

8 www.popcouncil.org/uploads/pdfs/FP_Evidence_humanitarian_FINAL_07.10.17.pdf

9 Siehe z.B.: female-refugee-study.charite.de, www.izgonzeit.de/index.php/izgonzeit/article/view/19/19, www.gbe-bund.de/pdf/johm2017_01_gesundheitliche_lage_1b.pdf, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/Studien/MiSSA/Downloads/Abschlussbericht.pdf, www.profamilia.de/fileadmin/dateien/fachpersonal/familienplanungsrundbrief/profa_medizin-3_2015.pdf

10 Siehe z.B.: www.bzga-whocc.de/publikationen/standards-sexualaufklaerung/ und www.dstig.de/sexuelle-gesundheit.html

11 www.unicef.de/blob/137024/ecc6a2cfed1abe041d261b489d2ae6cf/kindheit-im-wartezustand-unicef-fluechtlingskinderstudie-2017-data.pdf

12 www.kutairi.de/wp-content/uploads/2017/07/Gyn%C3%A4kologische-Versorgungssituation.pdf

13 www.profamilia.de/fileadmin/dateien/fachpersonal/familienplanungsrundbrief/profa_medizin-3_2015.pdf, www.gbe-bund.de/pdf/johm_2017_01_gesundheitliche_lage_1b.pdf

14 Siehe hierzu die Definition in den Mindeststandards: www.gewaltschutz-gu.de/themen/die_mindeststandards/, S. 11: »Einige Personengruppen sind aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Gender-Identität, Behinderungen, Religionszugehörigkeit, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, politischer Überzeugung, ihres Gesundheitszustands oder eines sonstigen Status besonders schutzbedürftig. Zu diesen besonders schutzbedürftigen Personengruppen zählen unter anderem: Frauen, Kinder, Jugendliche, LSBTI*-Personen, Menschen mit Behinderungen, religiöse Minderheiten, Betroffene des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erlitten haben.«

15 www.gewaltschutz-gu.de/themen/die_mindeststandards/

16 www.gewaltschutz-gu.de/toolbox/

17 Siehe z.B.: www.unicef.de/informieren/materialien/handreichungkinder-und-jugendhilfe-in-fluechtlingsunterkuenften/147014

18 Siehe hierzu die Definition in den Mindeststandards: www.gewaltschutz-gu.de/themen/die_mindeststandards/ S. 13: »Jede in der Unterkunft tätige Person ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zu vermeiden, dass die Bewohner*innen durch die (Dienst-)Leistungsbereiche der Einrichtung oder bestimmte Verhaltensweisen der Mitarbeiter*innen oder auch durch Aktionen oder Personen von außen weiteren Schaden erleiden (›do no harm‹-Prinzip).«

19 www.euro.who.int/de/health-topics/Life-stages/sexual-and-reproductivehealth/ news/news/2011/06/sexual-health-throughout-life/definition

20 www.gewaltschutz-gu.de/themen/die_mindeststandards/ – siehe aber auch: www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/Broschuere_Gewaltschutz-fuer-Frauen-in-Fluechtlingsunterkuenften.pdf

21 Siehe z.B.: www.bzga-whocc.de/fileadmin/user_upload/WHO_BZgA_Standards_deutsch.pdf, www.dstig.de/sexuelle-gesundheit.html, iawg.net/resource/inter-agency-field-manual-on-reproductive-health-inhumanitarian-settings-2010/, apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/85240/9789241548595_ger.pdf; jsessionid=3CDF264AE8054F4C1F3186895F4D64BB?sequence=7

22 Diese werden in spezifischen SRGR-Handbüchern ausreichend erläutert, siehe z.B.: www.gbv.de/dms/ilmenau/toc/570509157.PDF, www.frauen-gegen-gewalt.de/sexualitaet-und-behinderung.html u.a.

23 Z.B. das Schwangerschaftskonfliktgesetz (https://www.jurion.de/gesetze/schkg/)

24 www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/IzKK_Nachrichten_2012.pdf

25 Hiller, C. (2018). Dokumentation der Ausstellung. Internes Dokument (Bonveno).

26 Die Wohnanlage wurde 2018 geschlossen. Die Erfahrungen, die bei der Umsetzung des einrichtungsinternen Schutzkonzepts in der Einrichtung gewonnen wurden, fließen jetzt in den Schutz geflüchteter Menschen in anderen Flüchtlingsunterkünften mit ein.

27 Für mehr Informationen siehe z.B.: www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/06/2017_01-Bonveno_Schutzkonzept_Nonnenstieg_G%C3%B6ttingen.pdf

28 Siehe digitallibrary.un.org/record/832961/files/E_C.12_GC_22-EN.pdf und www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx

29 Siehe z.B. www.infodienst.bzga.de

30 www.popcouncil.org/uploads/pdfs/FP_Evidence_humanitarian_FINAL_07.10.17.pdf

31 http://www.unhcr.org/5077d9349.pdf

 

Alle Links beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Veröffentlichungsdatum

UNICEF, BMFSFJ

 

Alle Links und Angaben zu Autorinnen und Autoren beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Herausgebende Institution

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

FORUM 1–2018

Kontext: Flucht

Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Kinderhilfswerk UNICEF im Januar 2017 die Bundesinitiative »Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften« ausgebaut und insgesamt 100 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert.
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