Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Sexualaufklärung entwickelt die BZgA Konzepte und Materialien zur Sexualaufklärung, die auf unterschiedliche Zielgruppen abgestimmt sind. Ergänzt wird dieser gesetzliche Auftrag durch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesregierung mit dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt.
Ein Ausgangspunkt dieses Konzepts: Sexualität ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen, ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist es, Menschen zu einem verantwortlichen, gesunden und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Familienplanung in einem umfassenden Sinne zu befähigen. Die BZgA will mit diesem Konzept und den daraus für die Zukunft abzuleitenden Aufgaben zur Verbesserung der Situation beeinträchtigter Menschen beitragen.
Jegliche Unterstützungen, die auf eine selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung beeinträchtigter Menschen gerichtet sind, setzen die Anerkennung der Individualität und Autonomie von Menschen mit Beeinträchtigungen und eine selbstreflektierende Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität voraus. Für eine entsprechende Sexualaufklärung heißt das,
- dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht als homogene Gruppe zu betrachten sind und
- dass Behinderung kein Sonderthema ist, sondern als Querschnittsthema von Sexualaufklärung zu handhaben ist.
Sexualaufklärung aus dieser Perspektive ist darauf ausgerichtet, Menschen in ihren Unterschiedlichkeiten - hinsichtlich ihrer Person und ihrer Lebensumstände - gerecht zu werden und die sich daraus ergebenden Themen aufzugreifen.