Jugendliche reden über sexualisierte Gewalt - Erfahrungen vor allem mit ihren Peers
Erste Erkenntnisse aus dem BMBF-Projekt1 »Peers als Adressatinnen und Adressaten von Disclosure und Brücken ins Hilfesystem«
Die 2010 begonnene wissenschaftliche Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Aufdeckung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt hat die Wissenslandschaft im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch nachhaltig verändert. So hat sich unter anderem gezeigt, dass bislang wenig Wissen über Prozesse und Verlaufsformen des Sprechens über sexualisierte Gewalt und Missbrauch, das sogenannte Disclosure2, vorliegt. Gerade das strukturelle, soziale und psychologische Wissen über die Prozesse des Anvertrauens und Offenlegens von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen könnte die Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen und eine weitere Professionalisierung des Umgangs mit Betroffenen vorantreiben. Dieses Wissen fehlt allerdings (Kavemann/Rothkegel 2014, S. 202 f.). Insbesondere fehlen »bislang Unter suchungen aus Deutschland, die Kinder und Jugendliche zur ihren Erfahrungen mit Disclosure befragen« (Rau et al. 2016, S. 639). Die wenigen Studien zu Disclosure-Prozessen in Deutschland widmen sich vorrangig der Perspektive von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebten (Rau et al. 2016, S. 639; Mosser 2009), nicht aber jener von Jugendlichen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies nicht zuletzt auch an der erschwerten Zugänglichkeit des Forschungsfelds und den besonders sorgfältig zu prüfenden ethischen Fragen bei Forschungen zu diesem Thema im Kindes- und Jugendalter liegt.
Das Projekt »Peers als Adressatinnen und Adressaten von Disclosure und Brücken ins Hilfesystem« versucht hier Lücken zu schließen und verortet sich so in der im Entstehen begriffenen Disclosure-Forschung. Das Projekt greift dabei drei Forschungsdesiderate auf, dazu gehört erstens die Frage nach der Ansprechperson, also wem von der erlebten Gewalt, wenn überhaupt, erzählt wird. Diese Person wird im Projektkontext als Adressat oder Adressatin (des Disclosure) bezeichnet. So halten Derr und Kindler (2018) in ihrer Analyse des deutschen Forschungsstandes der letzten zehn Jahre fest, dass Kinder und Jugendliche nach sexualisierter Gewalt nur zu einem geringen Teil mit Erwachsenen sprechen, sondern viel mehr mit Gleichaltrigen, den sogenannten Peers3. Daran schließt sich zweitens die Frage an, welche Faktoren und Bedingungen benannt werden können, die das darüber Sprechen für Kinder und Jugendliche erleichtern und unterstützen. Und drittens »ist es notwendig, mögliche Adressatinnen und Adressaten einer solchen Hilfesuche auf den dann notwendigen Dialog mit betroffe nen Kindern und Jugendlichen besser vorzubereiten, damit sie tatsächlich unterstützend reagieren können« (Derr/Kindler 2018, S. 6). Im Folgenden sollen nun der Forschungs kontext und das methodische Vorgehen vorgestellt sowie erste Schlaglichter auf die Ergebnisse aus dem Projekt geworfen werden.
Disclosure – das Sprechen über sexualisierte Gewalt mit anderen
Gerade nach sexualisierten Gewalterfahrungen ist das Anvertrauen des Erlebten besonders wichtig. Wie Rauetal. (2016) in ihrer Literaturanalyse zeigen, erhöht sich durch das Anvertrauen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen die Wahrscheinlichkeit der Anbindung an ein professionelles Hilfesystem (Paine/Hansen 2002, zit. in: Rauetal. 2016), die Gewalt und der Missbrauch werden schneller beendet (Hershkowitz/Lanes/Lamb 2007; Kindler/Schmidt Ndasi 2011, zit. in: Rau et al. 2016) und ein weiterer Viktimisierungsprozess kann eher verhindert werden (McElvaney/Greene/Hogan 2014, zit. in: Rauetal. 2016). Disclosure allerdings lediglich als das isolierte Sprechen oder Anzeigen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen zu definieren, greift unseres Erachtens zu kurz. Vielmehr ist Disclosure ein Erkenntnisprozess, der sowohl reflexiv als auch dialogisch ist.
Rieske, Scambor und Wittenzellner bilden in ihrer Definition die Komplexität des Prozesses und die Vielfältigkeit der daran beteiligten Akteure ab, indem sie Disclosure als »Prozesse des Erinnerns, Einordnens und Offenlegens von sexualisierter Gewalt durch Betroffene selbst, deren privates Umfeld und/oder professionell eingebundene Akteur_innen« verstehen (Rieske/Scambor/Wittenzellner 2018, S. 700). Nicht selten sind die ersten Mitteilungsversuche von Betroffenen dabei auch nonverbal.
Reaktionen auf Disclosure als subjektiver Faktor psychischer Belastung
Ferner zeigen nationale und internationale Studien, dass die gezeigten Reaktionen der Disclosure-Adressatinnen und -Adressaten maßgeblich die Bewältigung von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen mitbestimmen und sogar erleichtern können (Rieske/Scambor/Wittenzellner 2018; Lemaigre/Taylor/Gittoes 2017; Reitsema/Grietens 2016). Hier steckt demnach ein großes Potenzial, Betroffene zu unterstützen. Allerdings geben gleichzeitig zwischen 25 Prozent und 75 Prozent der Menschen, die sexualisierte Gewalt offenlegen, an, eine negative Reaktion ihres Gegenübers erfahren zu haben (Ahrens 2006). Negative Reaktionen können bewusste Abwehr- und Ablehnungsreaktionen sein, die nonverbal oder verbal Ausdruck finden. Auch vermeintliche Unterstützungsleistungen werden nicht immer als unterstützend verstanden und können von den Betroffenen negativ bewertet werden (Ahrens 2006). Und hier liegt das Risiko für Betroffene. Lange und Kollegen (1999) verweisen darauf, dass negative Reaktionen auf Disclosure zu denjenigen subjektiven Faktoren einer Betroffenen oder eines Betroffenen gehören, die maßgebliche Prädiktoren psychopathologischer Folgeerscheinungen wie Depressionen, Angsterkran kungen und dissoziative Störungen sind. Die gezeigten Disclosure-Reaktionen korrelieren ebenfalls mit der Bewertung des Disclosure seitens der Betroffenen. Je negativer diese Faktoren (Reaktion und/oder Bewertung) erlebt werden, desto stärker ausgeprägt sind spätere psychische Folgeerkrankungen. Menschen, die beide Faktoren als stärker positiv bewerten, zeigen in der Folge weniger psychopathologische Symptome (Lange et al. 1999). Mit Blick auf die Symptom-Checkliste 90 R (SCL-90-R-Scores), die entwickelt wurde, um ein breites Spektrum von psychischen Problemen und Symptomen der Psychopathologie abzufragen und zu bewerten, gilt die Reaktion auf das Disclosure, neben der allgemeinen familiären Atmosphäre der betroffenen Person, sogar als am aussagekräftigsten (Lange et al. 1999). Bemerkenswert ist auch, dass nicht nur die tatsächlichen Reaktionen der Adressatinnen und Adressaten, sondern auch deren erwarteten Reaktionen einen entsprechenden Einfluss auf den Disclosure-Prozess haben (Ullmann 2003, in: Lemaigre/Taylor/Gittoes 2017, S. 48).
Die Adressierten des Disclosure
Die Adressierten des Disclosure jugendlicher Betroffener sind, in aller Regel, selbst noch jugendlich (Derr et al. 2017; Rau et al. 2016) und »mit Abstand die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und -partner für Jugendliche, die sexuelle Gewalt erleben mussten« (Derr et al. 2017), was die Problematik des Umgangs und möglicher Belastungserfahrungen aufgrund des Alters und fehlenden Erfahrungs wissens noch verschärfen kann.
Zu den jugendlichen Adressatinnen und Adressaten zählen Freundinnen und Freunde, Kinder oder Jugendliche, die im gleichen institutionellen Setting (z. B. einem Heim) leben, Beziehungspartnerinnen und -partner oder Geschwister. Personen aus spezifischen Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt oder institutionell dafür eingesetzte Mitarbeitende wie Vertrauenslehrende oder Mitarbeitende des Jugendamts spielen laut Derr et al. (2017) für Jugendliche nahezu keine Rolle als Ansprechpersonen. So zeigt die »Speak!«-Studie, eine repräsentative Dunkelfeldstudie des Landes Hessen zum »Vorkommen sexueller Gewalt in Institutionen« (Maschke/Stecher 2018) mit rund 2700 befragten Schülerinnen und Schülern, dass 85 Prozent derjenigen, die körperliche sexualisierte Gewalt erlebt haben, mit einem Freund oder einer Freundin darüber gesprochen haben. 30 Prozent gaben an, dass sie mit ihrer eigenen Mutter darüber sprachen, und weitere 15 Prozent vertrauten sich Mitschülerinnen und Mitschülern an (Mehrfachnennungen waren möglich). Die Befunde aus der Befragung von Schülerinnen und Schülern an 128 Schulen in vier weiteren deutschen Bundesländern bestätigen diese Ergebnisse (Hofherr 2019). Von den rund 4300 befragten Schülerinnen und Schülern haben in den letzten drei Jahren etwa 2300 Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht. 4 Davon haben 58 Prozent nur mit Gleichaltrigen gesprochen, 21 Prozent haben sowohl mit Gleichaltrigen als auch mit Erwachsenen gesprochen und 21 Prozent haben mit niemandem darüber gesprochen (Hofherr 2019). Auffällig ist, dass zwar am meisten mit Gleichaltrigen über Erfahrungen sexualisierter Gewalt gesprochen wird, die Zahl derjenigen Betroffenen aber, die sich danach an das offizielle Hilfesystem wenden, bei Fällen mit Peer Disclosure gering ist (Priebe/Svedin 2008; Hofherr/Kindler 2018).
Peers als Adressatinnen und Adressaten
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse rücken die sogenannten jugendlichen Peers als Adressierte des Anvertrauens sexualisierter Gewalt in den Fokus des Forschungsinteresses. Der Begriff Peers gibt Auskunft über eine spezifische Beziehungsgestaltung, die auf dem (ungefähren) gleichen Alter sowie gemeinsamen sozialen und/oder institutionellen Kontexten basiert (Köhler/Krüger/Pfaff 2016).
Der Forschungsgegenstand des Projekts ist die Interaktions- und Beziehungsgestaltung der Jugendlichen im Verlauf des Disclosure-Prozesses. Wir befragen sowohl Betroffene zwischen 18 und 25 Jahren als auch Adressierte zwischen 16 und 20 Jahren. Bei den jeweils Befragten handelt es sich nicht um Matches5 zwischen Befragten und Adressierten. Die Gruppen stehen in keinem Zusammenhang. Das Projekt nimmt also Adressatinnen und Adressaten von Disclosure ebenso in den Blick wie Betroffene. Durch die Konfrontation mit Erzählungen sexualisierter Gewalt und Missbrauchserfahrungen geraten diese nicht selten in eine Situation der Überforderung, die sich z. B. durch einen großen, subjektiv empfundenen Handlungsdruck äußert, dem aber durch fehlendes Wissen, wohin sich zu wenden wäre, oder durch ein auferlegtes Geheimhaltungsgebot nicht nachgegeben werden kann. Peers, die Adressatinnen und Adressaten von Schilderungen sexualisierter Gewalt geworden sind, fühlen sich in aller Regel von den Beratungsangeboten nicht angesprochen. Das Ergebnis einer im Auftrag des DJI vom Präventionsinstitut AMYNA durchgeführten Telefonbefragung von 42 Beratungsstellen zu sexualisierter Gewalt und Anbieterinnen und Anbietern von Selbstbehauptungstrainings zeigen, dass nur sehr wenige Beratungsstellen in ihren Präventionsangeboten die Problematiken für Adressierte aufgreifen. Diejenigen, die es tun, können sich nicht auf gesichertes Wissen über die besondere Bedeutung der Peergroup im Disclosure-Prozess stützen. Das Projekt fokussiert daher auf Herausforderungen und Konflikte, die sich aus einem Disclosure gegenüber jugendlichen Gleichaltrigen sowie aus einem besonderen Belastungs erleben der Adressierten ergeben können. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen pädagogisch qualifizierte Konzepte und Präventionsmodule für die Praxis entwickelt werden, die Peers als wichtige Ressource und als Brücken ins Hilfesystem in den Blick nehmen.
Forschungsdesign
Das Projekt ist auf insgesamt drei Jahre angelegt. QualitativeErhebungen, quantitative Evaluierungen und ihre Auswertungen werden von einem stets parallel ablaufenden Praxis-Theorie-Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern der Präventionsarbeit bei Expertenworkshops begleitet. Zusätzlich wird die Durchführung des Projekts von Beginn an von einem Beirat unterstützt, in dem von sexualisierter Gewalt Betroffene, für das Feld einschlägige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fach- und Leitungskräfte aus der Präventionspraxis vertreten sind. Der Beirat begleitet, auch unter forschungsethischen Gesichtspunkten, die Durchführung des Projekts und wirkt aktiv bei der Diskussion der Ergebnisse und der daraus resultierenden Präventionsmodule mit. Zum Abschluss der drei Projektjahre wird ein Werkbuch für die Arbeit zur Prävention sexualisierter Gewalt entstehen, dessen Basis die genannten neuen Präventionsmodule sind.
Die empirische Phase startet mit explorativen Interviews mit Mitarbeitenden von Fachberatungsstellen, die zu ihrer Einschätzung des Phänomens »Peer Disclosure« befragt werden; insbesondere geht es darum, welche Rolle die adressierten Jugendlichen dabei spielen, dass Betroffene den Weg ins Hilfesystem finden. Im Anschluss daran werden 22 Interviews mit betroffenen jungen Erwachsenen und adressierten Jugendlichen geführt, auf deren Grundlage sogenannte Fallvignetten erstellt werden. Fallvignetten bezeichnen eine spezifische Art der Kurzzusammenfassung von Einzelfallanalysen (Dunkel/Gehringer/Hillebrecht 2019), eine Technik, bei der Skizzen von fiktionalen (oder fiktionalisier ten) Disclosure-Szenarien auf der Grundlage der empirischen Interview-Ergebnisse entwickelt werden. Diese Fallvignetten werden Jugendlichen in Gruppendiskussionen vorgelegt. Die Jugendlichen sind zwischen 15 und 16 Jahre alt und nehmen im Rahmen einer Präventionsveranstaltung an ihrer Schule oder einer Einrichtung der Jugendarbeit an der Diskussion teil. Die teilnehmenden Jugendlichen werden dann aufgefor dert, sich anhand eigener Erfahrungen vorzustellen, wie sie sich in dem skizzierten Szenario verhalten würden. Sie sollen diskutieren, welches Verhalten sie als Adressatinnen oder Adressaten von Disclosure als naheliegend empfinden wür den und welche Vorstellungen sie von dieser Rolle haben. Die Ergebnisse der Analyse der Gruppendiskussionen wer den in Bezug zu den Ergebnissen der Einzelinterviews gesetzt und im Hinblick auf Diskrepanzen zwischen berichtetem und hypothetischem Verhalten und daraus folgenden Schlussfolgerungen für die Präventionspraxis analysiert.
Erste Schlaglichter auf die Ergebnisse der Interviews mit Betroffenen und jugendlichen Disclosure-Adressatinnen und -Adressaten
Wie aufgezeigt werden konnte, ist das Verstehen der Prozesse und Mechanismen bei der Offenlegung sexuellen Missbrauchs entscheidend für die Entwicklung geeigneter Präventions-, Beratungs- und Interventionsstrategien (Reitsema/Grietens 2016, S. 336), wenn nicht sogar Voraussetzung dafür, dass geeignete Schutzprozesse für Betroffene eingeleitet werden können (Kindler/Schmidt-Ndasi, in: Hofherr 2019). Es gilt, Jugendliche dahingehend zu befähigen, dass sie im Falle eines Anvertrauens ihrer Freundinnen und Freunde diese gut unterstützen können und auch selbst Unterstützung erfahren. Zum derzeitigen Projektstand lassen sich dahingehend erste selektierte Schlaglichter auf die Interview-Ergebnisse werfen, die uns im weiteren Auswer tungsprozess eine Vorstrukturierung ermöglichen.
Disclosure ist ein Prozess
Es lässt sich analog zu den Studien von Rieske et al. (2018) sowie Reitsema und Grietens (2016) zeigen, dass das Sprechen über eigene Missbrauchs- und sexualisierte Gewalterfahrungen mit einem oder einer Jugendlichen aus der Peergroup in der Qualität eher als prozesshaft denn als Zäsur beschrieben wird. Die weitere Gestaltung der Beziehungen der Peers untereinander wird nach dem Anvertrauen nicht
immer grundlegend verändert. Einige Adressatinnen und Adressaten berichteten, dass sie erst Jahre nach dem Disclosure ihres Freundes oder ihrer Freundin, in der reflektierten Rückschau, verstehen, welche große Rolle die Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt für den oder die Betroffene damals gespielt haben musste. Somit wurden die vor dem Anvertrauen geschilderten Rollen- und Beziehungsmuster weiter fortgeführt. Damit ist es auch leicht nachvollziehbar, dass in diesen Fällen keine unmittelbare Intervention, wie die Meldung bei Eltern, der Schule oder die Kontaktaufnahme zum Hilfesystem, eingeleitet wurde.
Mit Blick auf das Peer-Verhältnis lässt sich außerdem unterscheiden, ob das Disclosure seitens der Betroffenen eher als eine nicht intendierte Krisenreaktion auf Trigger bzw. ein nicht mehr haltbares Belastungserleben zurückzuführen ist, oder gezielt angesprochen und mit einem – wenn auch nicht immer explizit benannten – Hilfe- oder Unterstützungsauftrag verbunden wurde. Wenn Letzteres der Fall ist, so lassen die Interviews erkennen, dass die Betroffenen sehr genau auswählen, wem gegenüber sie sich anvertrauen. Die Auswahl hängt dabei nicht davon ab, ob man sich besonders häufig sieht oder in die gleiche Schulklasse geht. Vielmehr wird die Auswahl der Peers, denen man sich anvertraut, anhand einer spezifischen Beziehungsqualität beschrieben. Dazu gehört z. B., dass mit dieser Person bereits andere Geheimnisse ausgetauscht wurden, die adressierte Person bereits eigene ähnliche oder krisenhafte Erfahrungen gemacht hat oder der Adressatin bzw. dem Adressaten aufgrund der Interessen (z. B. für Feminismus oder Ausbildung in sozialen Berufen) eine dafür relevante Expertise zugesprochen wurde.
Die adressierten Jugendlichen beschreiben dann die Offenheit der/des Betroffenen als besondere Auszeichnung ihrer engen und besonderen Beziehung. Diese besonders enge Peer-Beziehung kann Betroffene darin bestärken, dass sie mit dem/der jeweils Adressierten jemanden gefunden haben, der oder die einen Raum für Austausch und Hilfestellung öffnet und sie auf dem Weg ins Hilfesystem begleiten könnte. Aus den Interviews mit den Fachberatenden wissen wir, dass gerade Mädchen und junge Frauen gemeinsam mit einer Freundin zu den Beratungsstellen kommen. Problematisch wird es dann, wenn die Adressatinnen und Adressaten die anfänglich gefestigte und besondere Beziehung zunehmend einseitig erleben. Auch können sie ein eigenes Betroffenheitserleben im Umgang mit den Schilderungen wahrnehmen, auch wenn die eigene Überforderung nicht immer explizit thematisiert wird. Die Beziehung wird zunehmend als anstrengend und monodirektional beschrieben. Es kommt zu einem Rollenwechsel und dem Adressaten oder der Adressatin wird ein stärker therapeutischer denn freundschaftlicher Auftrag erteilt. Die Adressierten entlasten sich mitunter durch den Kontaktabbruch oder sie entdecken und anerkennen eine eigene Betroffenheit. Hier haben Fachberatungsstellen eine wichtige Möglichkeit, jugendliche Peers, die Adressatinnen und Adressaten geworden sind, direkt auf ihre eigenen Belastungen anzusprechen und psychoedukativ zu arbeiten, um die Erfahrungen emotionaler und somatischer Überbelastung für die Jugendlichen verständlich zu machen.
In der Zusammenschau dieser ersten Befunde lässt sich nun eine erste Strukturierung der Daten für den weiteren Projektverlauf festhalten. Die Beziehungs- und Kommunikationsgestaltung zwischen Betroffenem/Betroffener und Adressat/Adressatin bewegt sich zwischen den Polen dialogischer und monologischer Kommunikation, die im Beziehungsverlauf und an verschiedenen Etappen des Disclosure-Prozesses unterschiedlich verortet sind. Dia logische Kommunikation gilt als Grundlage intimer Beziehung (Schneider 2010). Ein gelingender Kommunikationsprozess zwischen Betroffener/Betroffenem und Adressatin/Adressat hängt dann davon ab, inwieweit der Disclosure-Prozess möglichst dialogisch gestaltet wird. Dies ist »abhängig von verschiedenen Komponenten der sozialen Kognition und der emotionalen Selbstregulation: Meine Aufmerksamkeit und meine Interessen müssen immer wieder mit einem sozialen Partner abgestimmt werden, die Handlungen des anderen müssen beobachtet und aufgegriffen werden, meine eigenen Wünsche muss ich mitteilen, die sozialen Absichten des anderen muss ich erkennen und deren Zusammenhänge verste hen können, meine eigenen Handlungsimpulse und Emotionen muss ich auch in kritischen Situationen kontrollieren können« (Schneider 2010, S. 20). Die Interviews sollen nun dahingehend analysiert werden, an welchen Stellen des Disclosure-Prozesses und auf welche Weise die Kommunikation der Akteure verstärkt dialogorientiert bzw. monodirektional gestaltet wird. Hier erhoffen wir uns, möglichst viel darüber zu lernen, wie wir Jugendliche darin stärken können, die nötigen Kompetenzen für Disclosure-Situationen zu erlangen, die es ermöglichen, die Beziehung der Peers zu festigen und Informationen über das Geschehene auszutauschen, ohne dabei eigene Grenzen und Bedürfnisse zu übersehen (Schneider 2010).
Fussnoten
1 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert und unterstützt das Projekt im Rahmen der Förderlinie zur Prävention sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten.
2 Engl. to disclose = enthüllen, offenlegen, verraten.
3 Engl. peer = gleichaltrig, gleichartig, gleichgesinnt
4 Die Studien haben gemeinsam, »dass sie sich von älteren kriminologischen Ansätzen in der Forschung zur Prävalenz sexueller Gewalt mit ihrer starken Anlehnung an strafrechtliche Kategorien ablösen und ein weiter gefasstes Verständnis sexueller Gewalt vertreten« (Hofherr/Kindler 2018, S. 172).
5 Engl. to match = zugehörig, passend, zu etwas passend.
Literatur
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Christina Krüger
ist seit 2018 wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugend institut (DJI) in München. Ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte sind Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Kinderschutz, ethische Fragestellungen im Forschungskontext sexualisierte Gewalt sowie Bildungs- und Präventionsarbeit.
Kontakt: krueger(at)dji.de
Rebecca Gulowski, Mag.stra, M.A.,
ist Konflikt- und Gewaltforscherin und arbeitet derzeit als wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut München sowie als psychosoziale Beraterin am FrauenTherapieZentrum München. Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte: Psychotraumatologie, (sexualisierte) Gewaltkonflikte und Gewaltdynamiken, Leib-Körper-Verhältnisse, interdisziplinäre Gewalt- und Konflikttheorien sowie Methodologien der Verkörperung.
Kontakt: gulowski(at)dji.de
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Herausgebende Institution
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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- Infothek - Ausgabe 01/2020