Inklusive Beratung: Ergebnisse aus dem Projekt »Ich will auch heiraten!«
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»Ich will auch heiraten!« lautete der Titel des Inklusionsprojekts, das donum vitae, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von März 2013 bis April 2016 durchgeführt hat. Diese Aussage ist Ausdruck des Wunsches nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nach Liebe, Glück, Partnerschaft und Elternschaft. Ziel des Projekts war die Implementierung passgenauer Angebote in der Schwangerschafts(konflikt-)beratung bei Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK Art. 23) und in der Folge der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung schreiben das Recht der Menschen mit Behinderung auf Sexualität, Partnerschaft und Ehe fest. Damit verbunden ist das Recht auf Zugang zu altersgerechter und barrierefreier Information über Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung. Spätestens mit Inkrafttreten des SGB IX »Rehabilitation und Teilhabe« 2001 fand ein Paradigmenwechsel statt: von der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen hin zur ressourcenorientierten Unterstützung, von der Fremdbestimmung durch ein Helfersystem zu Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe.
Anforderungen an die Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten
So heißt es im § 2 des SchKG Satz 1: »(1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen.« Der Wunsch, diesem Recht Geltung zu verschaffen, stand hinter dem donum vitae Projekt »Ich will auch heiraten!« Bestehende Beratungsangebote wurden an die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Lern schwierigkeiten/geistiger Behinderung angepasst, die Kompetenz der Beratenden um spezifisches Fachwissen erweitert.
Im Folgenden werden wesentliche Ergebnisse aus der Projektarbeit und der wissenschaftlichen Begleitung dargestellt. Es wird beschrieben, welche Anforderungen bei der Beratung dieser Zielgruppe an die Beratenden selbst, an die Beratungssituation, das Beratungsgespräch und bei der Durchführung von Gruppenveranstaltungen gestellt werden. Ein Bestandteil des Modellprojekts war der Ausbau der bestehenden Online-Beratung für diese Zielgruppe.
Anforderungen an die Beratenden
Hilfreich für die Qualifizierung waren die Fortbildungen vor allem in Leichter Sprache und rechtlicher Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung. Dabei erwies sich der Einsatz von Menschen mit Lernschwierigkeiten als »Verständlichkeitsprüfer« als gewinnbringend. Hier waren sie Ratgebende statt Ratsuchende und gaben den Beratenden wesentliche Impulse für das Verständnis der Zielgruppe.
Menschen mit Lernschwierigkeiten werden häufig institutionell betreut und versorgt. Damit geht meist eine eingeschränkte Mobilität im öffentlichen Raum einher. Zudem fehlt das Wissen über Beratungsangebote außerhalb der Einrichtungen der Behindertenhilfe. Deshalb muss das Beratungsangebot für Menschen mit Lernschwierigkeiten vor Ort bekannt gemacht werden. Diese sollen auch Angehörige, gesetzliche Betreuer und Mitarbeitende informieren und so erste Hemmschwellen und Vorbehalte abbauen. Eine gute Vernetzung mit Einrichtungen der Behindertenhilfe hilft, um Menschen mit Lernschwierigkeiten zu erreichen.
Diese stehen u.a. vor dem Problem, die Beratungsstelle erreichen zu müssen. Oft ist es ihnen nicht möglich, selbstständig zu kommen. Das kann an der Art und Schwere der Beeinträchtigung liegen, aber auch an fehlendem Vertrauen oder rechtlichen Bedenken des Personals, Klientinnen und Klienten allein in die Beratungsstelle gehen zu lassen. Förderlich für die Beratung ist außerdem Hintergrundwissen zu den verschiedenen Ausprägungen von Lernschwierigkeiten, ggf. syndrombedingten Besonderheiten und zur Lebenswelt. So sind Menschen, die nicht selbstständig wohnen (können), sondern in der Obhut ihrer Eltern oder einer stationären Einrichtung leben, häufig in ihrer Selbstbestimmung bezüglich Partnerschaft und Sexualität eingeschränkt. Es ist daher wichtig, Klientinnen und Klienten konkret nach ihrer Lebenssituation, persönlichen Erfahrungen sowie ihrem Beratungsanlass und Beratungsziel zu fragen. Sie selbst sind die Expertinnen und Experten ihrer Lebenssituation.
Anforderungen an die Beratungssituation
In erster Linie stellen sich für die Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten dieselben Anforderungen wie in jeder anderen Beratungssituation. In einem geschützten Rahmen ist die Beratung wertschätzend und ressourcenorientiert zu führen. Die Klientinnen und Klienten sind dabei zu unterstützen, selbst Entscheidungen zu treffen.
Im Verlauf des Modellprojekts wurden einige Besonderheiten deutlich: Entscheidend im Vorfeld ist es, sich kennenzulernen und Unsicherheiten auf beiden Seiten abzubauen. In der Beratung ist das zu besprechende Thema nahezubringen, ohne Abwehr zu erzeugen. Hier müssen alle Beteiligten bzw. auch das Umfeld einbezogen werden, wodurch sich der Ablauf der Beratung dann doch vom Gewohnten unterscheidet. Zunächst werden alle Beteiligten angehört und dann wird das Setting entsprechend angepasst.
Im Verlauf des Modellprojekts wurden folgende Fragen zur Einschätzung der Situation erarbeitet:
- Wer muss in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden?
- Gibt es Unterstützungsnetzwerke?
- Was hilft, die Entscheidungsfreiheit der Frau, des Mannes, des Paares zu vergrößern?
- Wie können sich Beratende abgrenzen?
- Wer steuert das Prozedere?
- Wer entscheidet was?
- Was brauchen Eltern als gesetzliche Betreuer?
- Wie können Eltern mit ihren Ängsten aufgefangen werden?
- Wie können Informationen z. B. zu rechtlichen Fragen vermittelt und ggf. von der Bearbeitung der Ängste getrennt werden?
- Wann ist Beratung allein mit Eltern/gesetzlichen Betreuern, wann mit der Klientin/dem Klienten gemeinsam durchzuführen?
Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen befähigt werden, eigene Entscheidungen (z. B. bei der Wahl des Verhütungsmittels oder bei bestehendem Kinderwunsch) zu treffen. Der Einsatz von geeigneten vereinfachten Materialien und Methoden ist dabei hilfreich. Im Beratungsverlauf ist es notwendig, gezielt auf das Verhältnis zwischen beeinträchtigten Menschen und rechtlichen Betreuern zu achten, vor allem in Bezug auf Entscheidungen seitens der Ratsuchenden. Ist es wirklich seine/ihre Entscheidung, oder entsteht diese auf Druck des Betreuenden?
Eltern von Menschen mit Lernschwierigkeiten, besonders wenn sie als rechtliche Betreuer fungieren, entwickeln viele Ängste und benötigen ebenfalls einen Ansprechpartner. Eine besondere Herausforderung ergibt sich für die Beratungssituation, wenn Frauen zur Beratung geschickt werden, ohne das selbst zu wollen. Dann ist es wichtig, diese Konstellationen zu reflektieren und sich ggf. auch abzugrenzen. Für eine geschlechtersensible Beratung von Paaren ist es hilfreich, männliche Berater einzubeziehen.
Anforderungen an das Beratungsgespräch
Was die Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten von anderen unterscheidet, ist vor allem der Zeitfaktor. Beratungen dauern meist länger, zu viele Informationen innerhalb einer Beratungseinheit überfordern die Klient_innen.
Besondere Anforderungen an das Beratungsgespräch:
- Klientinnen und Klienten »abholen« – ihre Vorkenntnisse zum Beratungsthema ermitteln
- Einsatz geeigneter Info-Materialien
- für Klientinnen und Klienten Zeit für Fragen schaffen
- für Beratende Zeit für Rückfragen zum Verständnis der vermittelten Inhalte schaffen
- Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen
- Begleitung zu weiteren Kontakten (Gynäkologen/Gynäkologin, Ämtern), falls nötig.
Innerhalb der Beratung empfiehlt sich, beim Ratsuchenden zunächst den Kenntnisstand und die Wahrnehmung der Sexualität zu erfragen, auf denen man aufbauen kann. Daher ist die Reflexion des Ist-Zustands grundlegend, um effektive Lösungsansätze zu erarbeiten.
Die Beratung in Leichter Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gelingendes Gespräch. Hier werden Sachverhalte anders und verständlicher formuliert. Bilder und Zeichnungen unterstützen anschaulich das gesprochene Wort; die Visualisierung des Tagesablaufs mit Kind etwa kann für die Erarbeitung des Kinderwunschthemas nützlich sein. Die Broschüren in Leichter Sprache u.a. von donum vitae können unterstützend eingesetzt werden (s. Rubrik Infothek).
Anforderungen an die Gestaltung von Gruppenveranstaltungen
Im Vorfeld können Informationsrunden für Angehörige und Betreuende oder Filmabende über das Thema angeboten werden. Ein erstes Kennenlernen von Teilnehmenden und Beratenden innerhalb der Einrichtungen kann das Interesse an derartigen Angeboten wecken. So können Gruppenveranstaltungen bekannt gemacht, Hemmungen abgebaut und offene Fragen geklärt werden. Gleichzeitig mit den Einladungen verschickte Informationsschreiben für die gesetzlichen Betreuer helfen Vorbehalte abzubauen und fördern die Teilnahme der Zielgruppe am geplanten sexualpädagogischen Angebot.
Das Angebot extern geleiteter Gruppenveranstaltungen in den Einrichtungen muss durch Vorgespräche zunächst bekannt gemacht werden. Ein Vorteil ist hier die gute Erreichbarkeit für die Teilnehmenden. Sexualpädagogische Angebote in Einrichtungen sind wichtig, um von außen neue Impulse zu setzen. Externe Angebote sind auch notwendig, da viele von den Beratenden angebotene Themenbereiche nicht oder nur ungenügend durch die Einrichtungen selbst abgedeckt sind. Im Vorfeld ist abzuklären, ob Mitarbeitende der Einrichtung an der Gruppenveranstaltung teilnehmen sollen. Auch bei sexualpädagogischen Angeboten ist die Verwendung von Leichter Sprache und vereinfachten Materialien und Methoden wichtig.
Anforderungen an die Online-Beratung
Die Ausgestaltung der Online-Beratung unterscheidet sich von persönlicher Beratung und ist an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden. Sie kann anonym genutzt werden und bietet somit auch Menschen, denen der Zugang zu sexualitätsbezogenen Informationen verwehrt ist, die Möglichkeit, sich selbstständig zu informieren. Bei der Nutzung von Online-Beratungen ist der Schutz der Privatsphäre der Ratsuchenden wichtig. Das ist von der Angebotsseite her gewährleistet. Problematisch könnte der Zugang für User sein, die das Internet nur mit Unterstützung nutzen können oder dürfen.
Fördernde und hemmende Faktoren für die Umsetzbarkeit des Modells
Strukturelle Voraussetzungen
Für die dauerhafte Etablierung der Angebote bzw. die Übertragung auf andere Beratungsstellen muss das Konzept vor allem unter dem Aspekt des größeren Zeitbedarfs für Beratung und sexuelle Bildung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durchdacht werden.
Barrierefreiheit ist im Sinne der UN-BRK eine wichtige Voraussetzung, um die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Menschen mit Lernschwierigkeiten können aufgrund von Mehrfachbehinderungen auch auf Barrierefreiheit bei Beeinträchtigungen von Mobilität, Hör- oder Sehvermögen angewiesen sein. Kommunikation und Information erfolgen im Projekt weitestgehend barrierefrei, bei Bedarf auch unter Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers und in Leichter Sprache. Eine Terminvereinbarung muss in allen Beratungsstellen per Telefon, Fax oder Mail möglich sein. Das ist sehr wichtig, weil Menschen mit Hörschädigungen nicht oder nur eingeschränkt telefonieren können.
Zugang zur Klientel
Der Zugang zur Klientel erfolgt über eine breit angelegte Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, die informiert, Berührungsängste und Vorurteile abbaut und für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibilisiert. Für den direkten Kontakt zur Klientel werden sowohl Komm-Strukturen als auch aufsuchende Angebote genutzt. Beide Formen weisen Vor- und Nachteile auf (s.u.).
Für die dauerhafte Etablierung der Angebote in der Arbeit der Beratungsstellen ist eine Kombination aus beiden Zugängen sinnvoll. Aus den Gruppenveranstaltungen in den Ein richtungen ergaben sich oft Einzelberatungen in den Beratungsstellen – sie fungierten quasi als Türöffner für individuelle Anschlussgespräche.
Grenzsituationen
Auch in der Beratung von Klientinnen und Klienten mit Lernschwierigkeiten bestehen Barrieren, die für Beratende zur besonderen Herausforderung werden: auf der gesellschaftlichen Ebene etwa die mangelnde öffentliche Anerkennung des Rechts auf Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft für Menschen mit Lernschwierigkeiten und dito Wahrnehmung als erwachsene Menschen. Auf der Ebene der Bezugspersonen ergeben sich Probleme bei der Sensibilisierung vorrangig der älteren Eltern behinderter Erwachsener für das Thema und bei der Anerkennung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben ihrer Kinder, besonders dann, wenn Eltern zugleich gesetzliche Betreuer ihrer erwachsenen Kinder und in der Beratung anwesend sind. Bei bestehen dem Kinderwunsch oder einer bereits eingetretenen Schwangerschaft stehen Klientinnen und Klienten mit Lernschwierigkeiten in emotionaler wie rechtlicher Abhängigkeit von ihren Eltern, was ihre Entscheidungsfreiheit in Bezug auf eine Schwangerschaft einschränken kann.
Weitere Schwierigkeiten zeigen sich, wenn Beratungsanlass und -ziel schwer zu erkennen sind oder schwer zu erfassen ist, was Klientinnen und Klienten in der Beratung verstehen oder welche Hilfe notwendig und möglich ist.
Sexuelle Übergriffe
Alle Beratungsstellen waren mit dem Thema »sexuelle Übergriffe« konfrontiert. Betroffene Frauen wurden durch die Gruppenangebote ermutigt, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Das soziale Umfeld reagierte auf die Thematisierung von Gewalterfahrungen zum Teil umsichtig und angemessen, zum Teil war es mit der Situation völlig überfordert. Ein weiteres Problem: Mädchen und Frauen werden als Ziel von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt beachtet, Jungen und junge Männer bisher kaum. Die Beratungspraxis zeigt, dass Angebote für sie nötig sind. Jedoch fehlen häufig männliche Berater für Gruppenangebote und Einzelberatung.
Tabelle 1 Struktur und Angebote
Elternschaft
Obwohl das Modellprojekt vorrangig auf Gruppen- und Einzelangebote zur sexuellen Bildung und Selbstbestimmung ausgerichtet war, wurden erwartungsgemäß in allen Beratungsstellen auch Kinderwunsch und Elternschaft thematisiert. Dabei zeigten sich folgende Probleme:
- Vorbehalte im sozialen Umfeld bei Kinderwunsch oder bestehender Schwangerschaft der Klientin. Dabei ergaben sich Lösungen vom Abbruch der Schwangerschaft auf Wunsch der Mutter als gesetzlicher Betreuerin über eine Wiederholung der Beratung auf Wunsch des behandelnden Gynäkologen bis zur Fortsetzung der Schwangerschaft und Vermittlung der jungen Familie in ein geeignetes Hilfesystem.
- Fehlen geeignete Angebote für junge Eltern mit Lernschwierigkeiten oder sind diese unbekannt, verstärken sich bei deren Eltern Vorbehalte und Ängste bezüglich der Sexualberatung und Aufklärung ihrer Kinder, z. B. die Angst, für ein Enkelkind erneut voll die Elternrolle übernehmen zu müssen.
Bei Kinderwunsch oder im Frühstadium einer Schwangerschaft haben die Beratenden gute Möglichkeiten, die Schwangere bzw. die jungen Eltern zu beraten und sie an geeignete Unterstützungsangebote zu vermitteln. Fehlen geeignete Angebote oder reagieren die zuständigen Leistungsträger eher ablehnend, wird die rechtzeitige Installation der Unterstützung schwierig.
Mit dem Konzept der Begleiteten Elternschaft steht Eltern mit Lernschwierigkeiten ein sehr gutes Angebot ambulanter oder stationärer Hilfen im Sinne des SGB VIII und des SGB IX und XII zur Verfügung, abgestimmt auf den individuellen Unterstützungsbedarf (Lenz et al. 2010; Deutscher Verein 2014; s.a. den Beitrag von A. Vlasak in dieser Ausgabe). In vielen Regionen Deutschlands fehlen jedoch bisher geeignete Angebote zur Unterstützung der Eltern mit Behinderungen. Darüber hinaus bestehen bei Leistungsträgern der Eingliederungs- und der Jugendhilfe viele Unklarheiten über die Zuständigkeiten bei der Kostenübernahme für die Begleitete Elternschaft.
Nachhaltigkeit
Generell stehen Modellprojekte vor dem Problem, nach Ablauf der Förderung die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Im Inklusionsprojekt »Ich will auch heiraten!« wurde deutlich, dass die Projektvorbereitung und Implementierung der Angebote einen größeren zeitlichen Rahmen erfordert, da
- der Zugang zur Klientel, wie bereits dargestellt, schwierig war,
- Vorurteile und Ängste durch gute Öffentlichkeitsarbeit abgebaut werden mussten,
- Beratungen der Klientinnen und Klienten einen deutlich höheren Zeitaufwand erforderten,
- die Beratenden in Weiterbildungen die nötige Qualifikation erwerben mussten,
- für das Online-Angebot erst die technischen Voraussetzungen zu schaffen waren.
Regelmäßige Weiterbildungen und der trägerinterne, trägerübergreifende oder interdisziplinäre Erfahrungsaustausch tragen zur Stabilisierung der Angebote der Modellberatungsstellen ebenso bei wie die Bereitstellung der im Projekt entwickelten oder gesammelten Materialien für die Arbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Letztlich ist Nachhaltigkeit aber nicht ohne finanzielle und vor allem personelle Förderung erreichbar. Die Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten ist zeitaufwendig und verlangt hohes Engagement, Fachwissen und Empathie.
Veröffentlichungsdatum
Petra Schyma
Petra Schyma, Sozialarbeiterin und Sexualpädagogin, ist Referentin beim donum vitae Bundesverband e.V. in Bonn. Sie ist Projektleiterin des Inklusions projekts »Ich will auch heiraten!« . Zuvor arbeitete sie in der Schwangerschafts(konflikt)beratung und in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung.
Alle Angaben zu Autorinnen und Autoren beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Sexualaufklärung für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Hat die sexualfreundliche Zukunft schon begonnen?
- Empowerment im Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter
- Sexualität und Verhütung bei Menschen mit Beeinträchtigung
- Partizipative Organisationsentwicklung im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung
- Sexuelle Selbstbestimmung – und dann
- Inklusive Beratung: Ergebnisse aus dem Projekt »Ich will auch heiraten!«
- Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare mit Behinderung
- Sexuelle Bildung aus Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kognitiven Beeinträchtigungen und deren Hauptbezugspersonen
- Infothek - Ausgabe 1/2017
- Hat die UN-Behindertenrechtskonvention bewirkt, dass sexuelle Selbstbestimmung gelebt werden kann?