Das Recht auf Beratung ist im § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) festgelegt. Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an anerkannten Beratungsstellen für Fragen zu Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Schwangerschaft(skonflikt). Sie kooperieren im Bereich der sexuellen Bildung mit Einrichtungen wie beispielsweise Schulen. Das Faktenblatt stellt Kernergebnisse zur Rolle und Bedeutung von Beratungsstellen in der Sexualaufklärung und Verhütungsberatung vor, überwiegend für die Stichprobe der 14- bis 17-jährigen Jugendlichen, an einigen Stellen auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren.
Die zentralen Ergebnisse zu Beratungsstellen auch als Faktenblatt
- Jugendliche wissen um das Angebot von Beratungsstellen und erkennen deren Expertise an.
- Beratungsstellen spielen für die, die einen geringeren Zugang zu Informationen haben, eine wichtige Roll.
- Die Mehrzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird durch die Schule auf Beratungsstellen aufmerksam.
- Ob Mädchen und junge Frauen Verhütungsberatung von Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen, ist eine Frage der kulturell-religiösen Herkunft.