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FORUM 2–2018

Hinsehen, Handeln und Schützen mit Ben und Stella

Anja Teubert , Julia Gebrande , Informationen zu den Autorinnen/Autoren

Prävention sexualisierter Gewalt bei Jungen und Mädchen mit Behinderungen 1 in Institutionen

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen haben ein zwei- bis dreifach höheres Risiko, sexualisierte Gewalt erleben zu müssen, als Kinder und Jugendliche im Bevölkerungsdurchschnitt. Der folgende Artikel analysiert die Situation von Mädchen und Jungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und entwickelt Ideen zur Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen. Dabei wird das bundesweite Modellprojekt BeSt (Beraten & Stärken) vorgestellt, das bei den Kinderschutzstrukturen der Institutionen, bei den Fachkräften und Eltern sowie bei den Kindern selbst präventiv ansetzt.

Sexualisierte Gewalt in Institutionen der Behindertenhilfe

»Nach dem Fußballtraining kommen ein elf- und ein zwölfjähriger Junge völlig verschwitzt in ihre Wohngruppe. Die Erzieherin fordert sie auf, vor dem Abendessen zu duschen. Der Zwölfjährige will nicht duschen. Energisch nimmt die Erzieherin den Jungen an die Hand und geht mit ihm ins Badezimmer, wo sie ihn gegen seinen Willen auszieht und unter die Dusche stellt. Der Junge setzt sich zur Wehr und versucht, die Erzieherin zu treten. Sie kann ihn beruhigen und spricht besänftigend auf ihn ein, streichelt über seinen Kopf. Sie erklärt ihm, dass sie den körperlichen Angriff gegen sie eigentlich dem Heimleiter melden müsste. Sie werde darauf verzichten, wenn er sich jetzt ganz ruhig von ihr abduschen ließe. Verschämt und unsicher lässt der Junge sich nun einseifen. Beim anschließenden gemeinsamen Abendessen verhält sich der Junge auffallend anders als gewohnt. Er wirkt verstockt und in sich gekehrt, während die Erzieherin versucht, zur Normalität des Alltags zurückzukehren. Ihre Kollegin nimmt die Situation als merkwürdig wahr und beschließt für sich: ›Ich frage mal lieber nicht nach, das wird schon seine Richtigkeit haben!‹« (Fallbeispiel aus einer Broschüre der Stiftung Liebenau Teilhabe, 2014).

Dieses Fallbeispiel wirft zwei große Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt auf: Wie können die beiden Jungen lernen, dass sie ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung haben, sich selbst ernst nehmen und auch Erwachsenen gegenüber deutlich machen dürfen, wenn sie etwas nicht wollen? Hier, wie in vielen Organisationen, erleben Kinder sich als machtlos den Abläufen und oft auch den erwachsenen Fachkräften gegenüber. Die zweite Frage, die sich stellt, lässt sich von außen nur schwer beantworten: Handelt es sich in diesem Fallbeispiel um sexualisierte Gewalt? Wenn eine Erzieherin ihren Schutzbefohlenen einseift und abduscht, kann es sich dabei um eine ganz unverfängliche, harmlose Situation der Körperpflege handeln, die zu ihrem Auftrag gehören mag. Wie kann eine solche Situation aber unterschieden werden von einer sexuellen Grenzverletzung? Angela May hat bereits 1997 für den sexuellen Missbrauch an Kindern Fragen bzw. Kriterien entwickelt, um übergriffige Situationen besser beurteilen zu können: »Was ist die Absicht der Handlung? Wem nützt die Handlung, wer zieht Gewinn daraus? Von wem geht die Handlung aus? Kann das Mädchen, der Junge ohne Mühe ablehnen, NEIN sagen? Welche Gefühle habe ich demgegenüber?« (May 1997, Arbeitsbogen 2).

Entscheidend ist immer die Absicht hinter einer Handlung – hier könnte es beispielsweise die Erzieherin sein, die versucht, ihre eigenen »Bedürfnisse nach Macht, Anerkennung, Körperkontakt, Intimität, sexueller Befriedigung gegen den Willen und auf Kosten der körperlichen und seelischen Integrität eines Opfers« zu befriedigen2 (Teubert in Stiftung Liebenau Teilhabe 2014, S. 7). Bei sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern handelt es sich immer um Missbrauch, weil der oder die Erwachsene das Macht ungleichgewicht und Vertrauensverhältnis zwischen ihm/ihr und dem Kind ausnutzt.

Gerade für Menschen mit Behinderung können wir von einem Machtungleichgewicht zu deren Nachteil ausgehen, weil die gesellschaftlich dominanten Definitionen von Normalität dazu führen, dass über die Betroffenen hinweg definiert wird, wann Behindertsein beginnt. Insbesondere die Betrachtung des »Wer spricht über wen wie?« verdeutlicht, dass Gewaltverhältnisse durch Individuen, Institutionen und Strukturen (re-)produziert werden (Sauer/Teubert 2018). Auch Keupp/Mosser (2018) betonen, dass eine Beeinträchtigung nicht als individuelles, defizitäres, unabänderliches Merkmal zu verstehen ist, sondern als eine gesellschaftliche Praxis der Zuschreibung, die häufig mit Exklusion und einer dauerhaften Situation des Angewiesenseins (z.B. auf Für sorge) einhergeht. Im Privaten in der Familie oder in Heimen, Kirchen, Internaten usw. existieren diese ungleichen Machtverhältnisse, die einen Boden für deren Ausnutzung zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse bieten. Je größer dabei die Machtungleichheit ist, desto größer ist die Gefahr, dass die Macht (auch) sexualisiert ausgelebt wird (Gebrande 2014; Gebrande/Clemenz 2016).

Mädchen und Jungen mit Behinderung werden nur allzu häufig sowohl der individuellen Macht ihrer Bezugspersonen als auch der institutionellen Macht der sie betreuenden Einrichtungen ausgesetzt – ihre Situation ist so durch erhöhte Vulnerabilität, Verletzungsoffenheit und Abhängigkeitsverhältnisse gekennzeichnet. Der Machtmissbrauch scheint »nur im Zusammenhang mit einem komplexen Gewebe aus gesellschaftlichen, institutionellen und pädagogischen Machtverhältnissen erklärbar zu sein« (Glammeier 2018, S. 13). Denn »nicht die Behinderung als ›Gefährdungs merkmal‹« begründet das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, sondern die mit ihr zusammenhängenden sozialen Zuweisungsprozesse, die bestehende Machtungleichgewichte perpetuieren (Keupp/Mosser 2018, S. 38).

Aber auch klassische Missbrauchsstrategien gilt es zu beachten: Der Täter oder die Täterin sucht nach unauffälligen Orten, ungestörten Zeiten und besonders verletzlichen Kindern, zu denen nach und nach ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird. Häufig findet dann eine Annäherung statt, in der körperliche Berührungen als Probe oder Testritual ausgeführt und dabei mehr und mehr die Grenzen überschritten werden (Gebrande 2014). Das kann im Sport oder im Spiel sein oder als Pflegehandlung getarnt – wie hier unter der Dusche …

In dem oben beschriebenen Fall handelt es sich also um eine Grenzverletzung des Jungen, der der körperlichen Übergriffigkeit seiner Erzieherin ausgeliefert ist. Die Erzieherin wird auch nicht von ihrer Kollegin angesprochen, d.h., der Übergriff bleibt für sie ohne Konsequenzen, wodurch sie sich möglicherweise zu weiteren Übergriffen ermutigt fühlen kann. Prävention beginnt daher immer im pädagogischen Alltag der Einrichtungen. Es braucht eine Sensibilisierung für vermeintlich harmlose Grenzüberschreitungen und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit, grenzwertige und übergriffige Situationen zu thematisieren und klare Grenzen zu setzen, um Kinder zu schützen.

 

Die Gefährdungslage von Mädchen und Jungen mit Behinderungen in Bezug auf sexualisierte Gewalt3

Laut einer repräsentativen Studie zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen hat jede zweite bis vierte Frau mit Behinderungen sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend erlebt, auch durch andere Kinder und Jugendliche. Sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend durch Erwachsene haben 20 bis 34 Prozent der Frauen mit Behinderun gen und Beeinträchtigungen in Kindheit und Jugend erlebt. Sie waren damit etwa zwei- bis dreimal häufiger davon betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (10 %). Besonders stark betroffen waren gehörlose Frauen, gefolgt von blinden, psychisch erkrankten und körper-/mehrfach behinderten Frauen (Schröttle et al. 2013).

Eine vergleichbare Studie zur »Lebenssituation und Belastung von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland« (Jungnitz et al. 2013) zeigte, dass behinderte Männer im Vergleich zu behinderten Frauen we niger sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben erlitten, jedoch in nicht unerheblichem Umfang. Insgesamt beschreiben 12 Prozent der Männer mindestens eine Situation sexueller Gewalt durch Kinder bzw. Jugendliche (5 %) oder Erwachsene (8 %) erlebt zu haben. Auch diese Werte liegen über denen der männlichen Durchschnittsbevölkerung.

Es gibt eine Reihe von Erklärungsversuchen für das erhöhte Risiko sexualisierter Gewalt für Kinder mit Behinderungen: Zum einen sind sie oft auf Hilfestellung und Pflege angewiesen, was von Tätern und Täterinnen für sexuelle Übergriffe als Tarnung genutzt werden kann. Hinzu kommt, dass diese Pflegehandlungen oft im »Verborgenen«, also hinter verschlossenen Türen, ausgeführt werden. Vor allem in Institutionen sind Kinder und Jugendliche oft abhängig vom Wohlwollen ihrer Bezugspersonen. Fehlen fachlichreflexive Handlungskonzepte der Einrichtungen, werden oft Dankbarkeit und Loyalität erwartet. Die Kinder bleiben so in der untergeordneten Rolle der Hilfebedürftigen. Zudem machen sie die alltägliche Erfahrung, dass andere ihren Körper versorgen (müssen). Die Folge kann sein, dass sie kein ausgewogenes Körpergefühl entwickeln können, weil sie nicht zu differenzieren lernen, was sich gut und was sich schlecht anfühlt. Sie lernen damit nicht, dass sie selbst über ihren Körper bestimmen dürfen (Buskotte et al. 2017; Teubert/Sauer 2018).

Zum anderen haben Mädchen und Jungen – vor allem diejenigen mit kognitiven Beeinträchtigungen – oft (zu) wenig Wissen über ihren Körper und über Sexualität im Allgemeinen. Auch eine selbstbestimmte Sexualität und das Zugestehen einer eigenen Intimsphäre werden in Einrichtungen kaum ermöglicht. Nur selten verfügen Einrichtungen der Behindertenhilfe über ein sexualpädagogisches Konzept. Wenn Menschen mit Behinderungen gar keine Sexualität zugestanden und das Thema tabuisiert wird, bleibt die Sehnsucht nach Zärtlichkeit, Körperkontakt und Liebe unbeantwortet. Diese Sehnsucht kann sehr leicht ausgenutzt werden. Dazu kommt, dass Abwehr und Widerstand manchmal nicht deutlich genug artikuliert werden (können) oder dass ihre Glaubwürdigkeit eher angezweifelt wird. Hinzu kommt, dass es nur wenige barrierefreie, leicht zugängliche Hilfeangebote für Betroffene und nur selten Beschwerdemanagement in Einrichtungen gibt. Mit wem sollten sie also darüber reden? (Buskotte et al. 2017).

 

Ein Modellprojekt zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern mit Behinderungen

Was können wir also tun, um Kinder mit Behinderungen zu schützen? An dieser zentralen Fragestellung setzt das Projekt »Beraten & Stärken« (BeSt) an. Die Besonderheit des bundesweiten Modellprojekts zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen ist es, den Fokus nicht allein auf die Kinder zu richten. Denn die Verantwortung für den Schutz von Kindern haben immer die Erwachsenen! Kein Kind kann sich alleine schützen. Dadurch geraten unterschiedliche Ebenen der Prävention in den Blick, an denen angesetzt wird: Neben der Ebene der Kinder und ihrer Eltern finden Sensibilisierungsund Qualifizierungsmaßnahmen auf der Ebene der Fachkräfte sowie Organisationsentwicklungsprozesse auf der Ebene der Institutionen statt, denn alle Ebenen stehen miteinander und mit der gesellschaftlichen Ebene in Wechselwirkung.

Das Modellprojekt der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention von Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) wird vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gefördert, von 2015 bis 2020 in Kooperation mit 10 Fachberatungs stellen vor Ort in rund 85 (teil-)stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe durchgeführt und durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet. Zudem wird es durch das Sozialwissenschaftliche Institut zu Geschlechterfragen (SoFFI F.) evaluiert. Ein Ziel ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Implementierung von Kinderschutzkonzepten sowie zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und Präventionsprogrammen in (teil-)stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in inklusiven/integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (DGfPI 2018a).

 

Die Ebene der Institution: Implementierung von Kinderschutzstrukturen und Beschwerdemanagement in allen Einrichtungen

Die Fachberatungsstellen beraten und begleiten Leitungen bei der (Weiter-)Entwicklung von Kinderschutzstrukturen. Durch Entwicklungs- und Lernprozesse auf der Ebene der Organisationskultur »unter Hinzuziehung externer fachlicher Perspektiven und vor dem Hintergrund einer weit gefassten fachlichen Vernetzung« (Glammeier 2018, S. 18) im Sinne einer Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung, können Schutzkonzepte nach und nach in den Köpfen und in den Einrichtungen implementiert werden. Dabei ist es wichtig, alle Mitarbeitenden und auch die Kinder an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen (Eberhardt/Naasner 2018). Ziel ist ein Mehr an Partizipation und eine »Kultur der Beteiligung« (Wolff/Hartig 2012). »Je nach Stand und Ressourcen der Einrichtungen kann dies folgende Bereiche umfassen: sexualpädagogische Konzepte, Konzepte für die Umsetzung von Partizipation der Kinder und Jugendlichen, einrichtungsspezifische, präventive Gesamtkonzepte, Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche, Handlungsleitlinien für den Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt und Fällen des Verdachts« (DGfPI 2018b). Dabei ist das Ziel (wie beispielsweise eine schriftliche Konzeption, die in einer Schublade verschwinden kann) viel weniger wichtig als der Weg an sich.

 

Die Ebene der Fachkräfte: Die Sensibilisierung und Qualifizierung aller Mitarbeitenden

Ein nachhaltiger Schutz der Mädchen und Jungen mit Behinderungen hat eine Basis in einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit Themen wie Sexualität, Kinder rechte, Nähe und Distanz, Macht und (sexualisierte) Gewalt. Diese Reflexions- und Diskussionsprozesse brauchen Zeit und Raum und können längerfristig zu eigenen, gemeinsamen und institutionellen Haltungen und Positionierungen aller Leitungskräfte und Mitarbeitenden (auch Hausmeister, Service-Mitarbeitende usw.) führen. Neben aktuellem Fachwissen werden auch konkrete, alltagspraktische Handlungskompetenzen vermittelt (DGfPI 2018b).

 

Die Ebene der Kinder: Was tun gegen sexuellen Missbrauch?4 Ben und Stella wissen Bescheid!

Das Ziel des projekteigenen Präventionsprogramms ist es unter anderem, Mädchen und Jungen in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu stärken, altersangemessen über ihre Rechte und über sexuellen Missbrauch zu informieren, Hilfe- und Unterstützungswege aufzuzeigen sowie das Bewusstsein für ihren Körper, ihre Gefühle, ihre Bedürfnisse und ihre Grenzen zu fördern. Das Präventionsprogramm besteht aus sieben Bausteinen mit zentralen Botschaften, die mit den Kindern interaktiv und methodisch abwechslungsreich (mit Spielen, Bildern, Filmen) gestaltet werden (DGfPI 2018b):

1. Deine Gefühle sind richtig und wichtig!
2. Dein Körper gehört dir!
3. Es gibt schöne, komische und blöde Berührungen. Du entscheidest selbst, was dir gefällt!
4. Du weißt über sexuellen Missbrauch Bescheid!
5. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse. Schlechte Geheimnisse darfst du weitersagen!
6. Du darfst Nein sagen und zeigen! Du hörst auf das Nein von anderen.
7. Du darfst dir Hilfe holen!

Diese Botschaften machen aber nur Sinn, wenn Kinder und Jugendliche auch in ihrem Alltag erleben, dass ihre Gefühle und Bedürfnisse ernst genommen und ihre Grenzen geachtet werden. Daher muss die direkte Prävention für die Mädchen und Jungen immer in nachhaltige und mehrere Ebenen umfassende Organisationsentwicklungsprozesse zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingebunden sein und von allen Beteiligten im Alltag gelebt werden. Oder im Gedenken mit den Worten von Prof. Dr. Günther Deegener (Mitglied des wissenschaftlichen Beirats) ausgedrückt: »Wir unterstützen Einrichtungen dabei, sich auf den Weg zu machen.« (Eberhardt/Naasner 2018, S. 67).

Fussnoten
1 Der Sprachgebrauch des Modellprojekts und dieses Artikels orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Synonym verwenden wir den in den Disability Studies verwendeten Begriff von Menschen mit Beeinträchtigungen.
2 Sexualisierte Gewalt kann dabei viele unterschiedliche Formen annehmen – von unerwünschtem Berühren, Betätscheln, Befingern über anzügliche Bemerkungen oder aufdringliche sexuelle Angebote bis hin zu konkreten sexuellen Handlungen (Gebrande/Clemenz 2016).
3 Vgl. Informationskasten in Buskotte et al. 2017.
4 Auch wenn sexualisierte Gewalt der umfassendere Begriff ist, wird im Projekt von sexuellem Missbrauch gesprochen. Für eine detailliertere Diskussion der Begrifflichkeiten siehe Gebrande 2014.

Veröffentlichungsdatum

Prof.in Dr.in Julia Gebrande

Prof.in Dr.in Julia Gebrande ist Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) und Fachberaterin für Psychotraumatologie (DIPT) sowie langjährige Mitarbeiterin einer spezialisierten Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt (Wildwasser Esslingen e.V.). An der Hochschule Esslingen vertritt sie die »Soziale Arbeit im Gesundheitswesen« mit den Schwerpunkten Klinische Sozialarbeit, Traumatisierung und Sexualisierte Gewalt. Sie ist wissenschaftliche Beirätin im Projekt »BeSt (Beraten und Stärken)« der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI).

Kontakt:
Hochschule Esslingen
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit
und Pflege
Flandernstraße 101
73732 Esslingen am Neckar
Julia.Gebrande@hs-esslingen.de
www.hs-esslingen.de

 

Prof.in Dr.in Anja Teubert

Prof.in Dr.in Anja Teubert ist Professorin für Sozialraumorientierte Soziale Arbeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen. Sie leitet den Studiengang Soziale Arbeit/Menschen mit Behinderung. Zu ihren Schwerpunkten gehören neben den Themen der sexualisierten Gewalt und Eingliederungshilfe die Begleitung von Organisationen und Kommunen bei der Implementierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in der Jugend- und Eingliederungshilfe, die wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung von Konzepten zum Zusammenleben im Gemeinwesen und Durchführung von Fortbildungen zur professionellen Netzwerkarbeit. Sie ist wissenschaftliche Beirätin im Projekt »BeSt«.

Kontakt:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Villingen-Schwenningen
Schramberger Straße 26
78054 Villingen-Schwenningen
Teubert(at)dhbw-vs.de
www.dhbw-vs.de

 

Alle Angaben zu Links und Autorinnen/Autoren beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Herausgebende Institution

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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