Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Peer-Beratung und -Unterstützung für Frauen in WfbMs und Wohneinrichtungen
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Durch ihre Erfahrungen und ihr Erleben als selbst von Behinderung betroffene Frauen sind sie Vertrauenspersonen mit ähnlichem Erfahrungshintergrund wie die Frauen, die sie vertreten. Das macht den entscheidenden Unterschied zu den anderen pädagogisch-professionellen Angeboten wie den begleitenden Diensten der Einrichtungen aus: Frauenbeauftragte haben einen direkteren Zugang zu den Frauen, sie können Problemen der ratsuchenden Frauen auf einer anderen Ebene begegnen als zum Beispiel Sozialarbeiter*innen oder Gruppenleiter*innen in einer WfbM.
Sie sind selbst Vorbild für die Frauen ihrer Werkstatt, indem sie sich für die Interessen der Kolleginnen einsetzen und ihre Rechte einfordern. Nicht zuletzt tragen sie dazu bei, das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderung auf die Tagesordnung der Werkstätten zu bringen. So leisten
sie einen wichtigen Beitrag zu Gewaltprävention in den Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Frauenbeauftragte: Expertinnen auf Augenhöhe
Frauenbeauftragte sind in diesem Kontext Frauen mit Behinderungen aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten in den WfbMs bzw. dem der Bewohnerinnen in den Wohneinrichtungen für behinderte Menschen. Das Konzept beruht auf dem Gedanken der Beratung und Unterstützung Betroffener durch Betroffene (Peer Support, Peer Counseling).
Frauenbeauftragte teilen die gleichen Erfahrungen und Probleme wie ihre Kolleginnen in der Werkstatt. Sie kennen zum Beispiel das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, haben oft ebenfalls Gewalt in unterschiedlichen Ausprägungen erlebt und erfahren, wie schwierig es sein kann, diese Gewalterfahrungen zu thematisieren und adäquate Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Sie sind Vertrauenspersonen auf Augenhöhe, sie sind als erste Anlaufstelle für die Sorgen und Probleme der Frauen ein niedrigschwelligeres Angebot als die professionellen Dienste in den Einrich- tungen. Bei der Arbeit der Frauenbeauftragten nehmen die Vertraulichkeit der Beratung und die Schweigepflicht zentrale Rollen ein. Der Schritt zur Frauenbeauftragten ist für viele Frauen auch deshalb leichter, weil sie im Gegensatz zu den Diensten der Einrichtung nicht der pädagogischen Intervention, sondern der Stärkung und Unterstützung der Bedürfnisse der ratsuchenden Frauen dient.
In der konkreten Arbeit der Frauenbeauftragten heißt das: Die Frauenbeauftragte bietet Sprechzeiten und Beratung an. Sie hört den Frauen erst einmal zu und vermittelt das Gefühl, ernst genommen zu werden. Gemeinsam mit den ratsuchenden Frauen versucht sie, Lösungswege und Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung zu finden, und kann Kontakt zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für (gewaltbetroffene) Frauen außerhalb der Werkstatt herstellen.
Sie informiert die Frauen auf internen Veranstaltungen in den jeweiligen Gruppen oder der gesamten Werkstatt über ihre Arbeit, aber auch über für sie relevanten Themen. Sie initiiert Angebote wie Frauen-Cafés oder Kurse für Frauen. Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der Frauen in verschiedenen Gremien der Werkstatt (etwa Arbeitsgruppen zu innerbetrieblichen Regelungen wie beispielsweise dem Gewaltschutzkonzept oder der Entgeltregelung). Sie steht insbesondere in engem Kontakt mit Werkstattrat und Werkstattleitung.
Das alles sind anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben, welche die Frauenbeauftragte nur dann erfüllen kann, wenn sie in ihrer Werkstatt umfassend unterstützt wird und angemessene Rahmenbedingungen für ihre Arbeit hat.
Zuallererst gehört eine gute Schulung zu den Grund- voraussetzungen. Inhalte dieser Qualifikation sollten einer- seits das Wissen und die Kompetenzen für die Arbeit (Beratung, Wissen um die Situation und die Rechte von Frauen mit Behinderungen, Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und darüber hinaus, Arbeitsorganisation u.v.m.) vermitteln, aber insbesondere auch die Frauenbeauftragten stärken und ermutigen.
Kontinuierliche Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten der regelmäßigen Supervision sind im weiteren Verlauf der Arbeit notwendig und hilfreich.
Ebenfalls unerlässlich ist eine passgenaue und bedarfs- gerechte Unterstützung der Frauenbeauftragten in ihrem Amt. Jede Frauenbeauftragte hat ein Anrecht auf eine selbst gewählte Unterstützerin (in der WMVO: Vertrauensperson). Die Unterstützerin hilft der Frauenbeauftragten bei kon- kreten Arbeiten und Aufgaben: Das kann je nach individuellem Unterstützungsbedarf sehr unterschiedlich sein. Die Unterstützung kann beispielsweise das Schreiben von Proto- kollen, Hilfe bei Arbeiten am PC, Recherche nach Unterstützungsmöglichkeiten und Kontakten, die Vor- und Nachbereitung von Gesprächen oder Impulse für die Beratung bei schwierigen Themen beinhalten. Nicht zuletzt kann die Unterstützerin als enge Verbündete in der Einrichtung der Frauenbeauftragten auch als Mutmacherin und Motor gerade in der Startzeit nach der Wahl zur Frauenbeauftragten fungieren.
Neben diesen beiden Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Frauenbeauftragten braucht es natürlich innerhalb der Einrichtung zuverlässige und unterstüt- zende Rahmenbedingungen. Dazu gehören die materielle Ausstattung der Frauenbeauftragten (Büro, Ausstattung, Freistellung, Budget), die Unterstützung durch die Werkstatt- leitung und die Mitarbeiter*innen, die Möglichkeiten der Vernetzung mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten außerhalb der Werkstatt sowie unbedingt mit Frauenbe- auftragten aus anderen Einrichtungen, um Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu stärken.
Geschichte und Hintergründe
Bereits 2003 forderten Frauen mit Lernschwierigkeiten2 Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen als Vertrauenspersonen und Ansprechpartnerinnen auf Augenhöhe. Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V., eine bundesweite Interessenvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, initiierte eine Unterschriftensammlung, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.
Bereits seit den 1980er-Jahren wiesen Organisationen behinderter Frauen wie Weibernetz e.V. auf die Benachteiligung und Fremdbestimmung von Frauen mit Behinderungen hin, insbesondere, wenn diese in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten. In den 1990er-Jahren belegten Studien, dass Frauen mit Behinderungen deut- lich häufiger von (sexualisierter) Gewalt betroffen sind, dennoch wurde (und wird) gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe das Vorkommen von Gewalt geleugnet und tabuisiert.
2012 erregten die Ergebnisse der Studie »Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland« großes Aufsehen. Die Studie belegt, dass Frauen mit Behinderungen in hohem Maße vielfältige Formen von Gewalt erleben. Insbesondere Frauen mit Lernschwierigkeiten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten, erfahren häufig strukturelle Gewalt. Zudem hat die Studie ermittelt, dass 25 Prozent der Frauen mit Lernschwierigkeiten sexualisierte Gewalt erlebt haben, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Ferner stellt die Studie fest, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen bislang unzureichend vor Gewalt geschützt sind und entsprechend niedrigschwellige, zielgruppenspezifische Angebote bereitgestellt werden müssen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2012).
Von 2008 bis 2011 führte Weibernetz e.V. in Kooperation mit Mensch zuerst e.V. das erste Projekt zum Thema Frauenbeauftragte in Einrichtungen durch. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finan- zierte dieses Modellprojekt zur Erprobung des Konzepts der Frauenbeauftragten in Einrichtungen. Im Rahmen des Projekts erarbeitete Weibernetz e.V. ein Schulungskonzept zur Ausbildung von Frauenbeauftragten in Werkstätten und Wohneinrichtungen, schulte insgesamt 16 Frauen und ihre Unterstützerinnen und begleitete die Frauenbeauftragten und ihre Einrichtungen beim Start in die Arbeit. Wissen- schaftlich begleitet wurde das Projekt durch die Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung (GSF e.V.).
Nach Abschluss des Projekts war klar: Frauenbeauftragte in Einrichtungen haben sich als erfolgreiches Mittel zur Stärkung von Frauen mit Behinderungen und zur Gewaltprävention in den Einrichtungen bewährt. In einem zweiten Projekt (»Frauen-Beauftragte in Einrichtungen: Eine Idee macht Schule«, 2013 bis 2016, ebenfalls finanziert vom Bun- desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ und von zehn Bundesländern) wurden Multipli- katorinnen zur Ausbildung von Frauenbeauftragten geschult, um das Konzept und die Schulungen wie in einem Schnee- ballsystem in die Breite zu tragen. Weibernetz e.V. bildete Trainerinnen-Tandems aus den am Projekt beteiligten Bundesländern aus, die dann wiederum selbst mit Schulungen Frauenbeauftragte in den Einrichtungen ihrer Bundesländer an den Start brachten.
Mit der Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsver- ordnung wurden ab 2017 flächendeckend Frauenbeauftragte in den Werkstätten für behinderte Menschen eingeführt.
Klar war, dass dann im gesamten Bundesgebiet Frauen in ihr Amt starten und gemeinsam mit ihren Einrichtungen Neuland betreten würden. Um die Frauenbeauftragten vor Ort zu stärken und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde im dritten Weibernetzprojekt (»Ein Bundesnetzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen«, 2016 bis 2019, finanziert vom BMFSFJ) die Vernetzung und der Austausch der Frauenbeauftragten in den Mittelpunkt gestellt. Am Ende des Projekts gründete sich im September 2019 der Verein »Starke.Frauen.Machen. – Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen« als selbstbestimmte bundesweite Interessenvertretung der Frauenbeauftragten in Werkstätten und Wohneinrichtungen.
Dieses Bundesnetzwerk wird aktuell in einem weiteren Projekt (»Das Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragten stark machen!«, 2019 bis 2022, ebenfalls mit finanzieller Förderung durch das BMFSFJ und in Trägerschaft des Weibernetz e.V.) beim Aufbau von Arbeitsstrukturen unterstützt und Frauenbeauftragte werden zu Interessenvertreterinnen geschult. Nach Ablauf des Projekts soll das Bundesnetzwerk selbstständig agieren und als bundesweite politische Interessenvertretung für die Frauenbeauftragten aus Werkstätten und Wohneinrichtungen sprechen.
Erfahrungen mit dem Peer-Ansatz
Das Konzept der Frauenbeauftragten in Einrichtungen ist ohne den Peer-Ansatz nicht denkbar. In erster Linie natürlich, weil die Frauenbeauftragten selbst Peer-Beraterinnen sind. Frauen mit Behinderungen, die in WfbMs arbeiten oder in Wohneinrichtungen leben, beraten andere Frauen mit Behinderungen in der gleichen Lebenssituation. Und genau das macht den Erfolg dieses Konzepts aus. Die Augenhöh in der Beratung schafft Vertrauen und Nähe, die für Professionelle schon aufgrund ihrer Position in der Einrichtungshierarchie nicht zu erreichen sind. Zudem erleben die Beschäftigten in der Werkstatt die Frauenbeauftragte als ermutigendes Rollenvorbild. Sie übernimmt als gewählte Interessenvertreterin der Frauen eine wichtige Aufgabe innerhalb der Werkstatt und zeigt, wie selbstbewusst und stark Frauen mit Behinderungen sein können.
Aber bereits in der Ausbildung der Frauenbeauftragten nimmt der Peer-Ansatz eine wesentliche Rolle ein: Das von Weibernetz e.V. entwickelte und in der Praxis bewährte Konzept baut auf Trainerinnen-Teams mit gleichberechtigten Referentinnen mit und ohne Lernschwierigkeiten auf.
Schon in der Entwicklung des Schulungskonzepts waren Frauen mit Lernschwierigkeiten beteiligt, um die Bedürfnisse der Zielgruppe zu treffen und immer wieder zu überprüfen. Als Referentinnen ermöglichen die Peer-Expertinnen Information und Austausch auf Augenhöhe. Sie sind empowernde Rollenvorbilder für die angehenden Frauenbeauftragten, indem sie zeigen, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten Vorträge halten und Arbeitsgruppen leiten, Tipps geben und beraten können.
Auch die zukünftigen Frauenbeauftragten erleben sich in den Schulungen selbst als Expertinnen: Sie haben während der Schulungen immer wieder Gelegenheit, selbst Lösungen zu erarbeiten und einander innerhalb der Teilnehmerinnengruppe gegenseitig Tipps zu geben (vgl. Weibernetz 2016).
Neben der praktischen Arbeit vor Ort und den Schulungen für die Frauenbeauftragten spielt die bundesweite Vernetzung und Interessenvertretung der Frauenbeauftragten zunehmend eine Rolle. Und auch hier ist der wesentliche Motor und Erfolgsfaktor die gegenseitige Unterstützung der Frauenbeauftragten untereinander. Das Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten »Starke.Frauen.Machen.« entstand während einer Reihe von bundesweiten Arbeitstreffen für Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Die beteiligten Frauenbeauftragten aus dem gesamten Bundesgebiet erlebten auf den Treffen, dass sie nicht allein sind, sondern Teil einer großen Gruppe von Frauen, die in ihren Einrichtungen viel bewegen wollen und ähnliche Erfolge haben, aber auch Grundvoraussetzung. Ohne die Erfahrungen, die Motivation und die Ideen der beteiligten Frauen aus den Werkstätten und Wohneinrichtungen wäre das Konzept der Frauenbeauf- tragten sicher nicht so ein Erfolgsmodell geworden, das in der vergleichsweise kurzen Zeit von 15 Jahren von der Idee zum bundesweit implementierten Ansatz zur Stärkung von Frauen mit Behinderungen gewachsen ist.
In der Arbeit der Frauenbeauftragten zeigen sich die Kompetenzen und Potenziale von Frauen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. Sie stärken und ermutigen einander in beeindruckender Weise, bringen ihre Energie und Kreativität ein und zeigen in ihrer Arbeit oft genug auf, wo die Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderungen noch verletzt und missachtet wird.
Hürden überwinden müssen. Auf den Treffen konnten sich die Frauen gegenseitig ermutigen, Ideen und Lösungsstrategien austauschen oder auch einfach mal Frust loswerden. In einem dreijährigen arbeitsintensiven Prozess entwickelten die Frauenbeauftragten (unterstützt und moderiert von den Weibernetz-Mitarbeiterinnen) die Grundlagen ihres selbstbestimmten Bundesnetzwerks und gründeten die Interessen- vertretung der Frauenbeauftragten in Einrichtungen.
Das Konzept Frauenbeauftragte in Einrichtungen ist Peer Support: Der Peer-Ansatz ist nicht Teil des Konzepts, sondern
1 Für Wohneinrichtungen sind Frauenbeauftragte in Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz gesetzlich verankert, in den anderen Bundesländern haben einzelne Wohneinrichtungen Frauenbeauftragte auf freiwilliger Basis eingeführt.
2 Weibernetz e.V. verwendet den Begriff »Lernschwierigkeiten« und folgt damit einer Forderung der Selbstvertretungsorganisation Mensch zuerst e.V., die den Begriff »geistige Behinderung« als stigmatisierend ablehnt.
Veröffentlichungsdatum
Ricarda Kluge
ist Rehabilitationspädagogin, langjährige Unterstützerin und Projektmitarbeiterin bei Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. und seit 2013 Projektleiterin in den Projekten »Frauen-Beauftragte in Einrichtungen« bei Weibernetz e.V.
Kontakt: ricarda.kluge(at)weibernetz.de
www.frauenbeauftragte.weibernetz.de
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Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Mit Sicherheit Verliebt.
- Das Projekt »Medienscouts NRW«
- Sport Respects Your Rights – Werte leben im Sport
- Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Peer-Beratung und -Unterstützung für Frauen in WfbMs und Wohneinrichtungen
- In & Out: Beratungsprojekt und Lernort
- Kritisch im Umgang mit starren Geschlechterrollen: Das Projekt HEROES®
- inTeam – Lehrstellensuche und Präventionsarbeit unter einem Dach
- SchutzNorm: Partizipative Forschung im Kontext von Jugendschutz als Bildungsprozess
- Jugendliche reden über sexualisierte Gewalt - Erfahrungen vor allem mit ihren Peers
- PROJEKTSKIZZEN: JUUUPORT – Jugendliche beraten Jugendliche bei Problemen im Netz
- PROJEKTSKIZZEN: Forschungsprojekt ReWiKs
- Infothek - Ausgabe 01/2020