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FORUM 2–2023

Digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Taubheit/Hörbehinderung

Laura Avemarie , Dennis Oberleiter , Eva Hartmann , Malte Schott , Katharina Urbann , Informationen zu den Autorinnen/Autoren
Das Projekt »Digitaler Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung (DigGaH)« verfolgt als Ziel, digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Taubheit/Hörbehinderung empirisch zu erforschen und, daran anknüpfend, zielgruppenspezifische und bedarfsgerechte Präventionsangebote evidenzbasiert zu entwickeln und in der Praxis zu implementieren.

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(Digitale) sexualisierte Gewalt

Digitale sexualisierte Gewalt umfasst ein Spektrum an ungewollten sexualisierten Handlungen, die im digitalen oder teilweise auch im realphysischen Raum ausgeübt werden. Unterschieden werden können sogenannte direkte von indirekten Taten (UBSKM, 2018). Zu den indirekten Taten zählen die ungewollte Konfrontation mit sexualisierten Bildinhalten, das ungewollte Empfangen von sexualisierten Bildinhalten, ungewollte sexualisierte Kommentare auf dem Profil der Internetnutzerinnen und Internetnutzer oder in Textnachrichten. Direkte sexualisierte Gewalttaten umfassen das ungewollte Verbreiten eigener sexualisierter Bildinhalte sowie die Nötigung, sexualisierte Handlungen vor der Kamera gegen den eigenen Willen auszuführen. Auch die gezielte digitale Kontaktaufnahme von Tatpersonen mit der Absicht, sexualisierte Gewalt offline auszuüben, wird unter die direkten Taten subsumiert. Im Rahmen einer weltweiten retrospektiven Studie (N = 5302) berichteten 54 % der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren (ohne Taubheit/Hörbehinderung, THb), in der Kindheit oder im Jugendalter mindestens einmal digitale sexualisierte Gewalt erlebt zu haben (WeProtect Global Alliance, 2021).

Kinder und Jugendliche mit THb sind mehr als hörende Peers oder Gleichaltrige mit anderen Formen einer Behinderung von sexualisierter Gewalt im realphysischen Raum betroffen (Kvam, 2004; Schröttle et al., 2012; Wienholz et al., 2013; Maschke & Stecher, 2018). Aufgrund ihrer Sozialisationsbedingungen (Sullivan & Knutson, 1998; Kvam, 2004; Sebald, 2008), sprachlich-kommunikativer Barrieren (Urbann, Tenbrink & Avemarie, 2022) und einer intensiven Internetnutzung (Barak & Sadovsky, 2008) sind sie stärker gefährdet, digitale sexualisierte Gewalt zu erleben.

Forschungsprojekt »DigGaH«

Das Projekt »DigGaH« wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (Förderkennzeichen: 01SR2002) seit April 2021 im Rahmen der Förderlinie »Nachwuchsforschungsgruppen in der empirischen Bildungsforschung« finanziert. Das Gesamtziel des Projekts besteht in der Erforschung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit THb im digitalen Raum sowie in der evidenzbasierten Entwicklung von zielgruppenspezifischen und bedarfsgerechten Präventionsangeboten zum digitalen Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das partizipative Projekt gliedert sich in die folgenden drei Arbeitspakete:

Arbeitspaket 1 – Datenerhebung
m ersten Arbeitspaket wurden mithilfe von teilstandardisierten Online-Fragebögen erstmalig Daten zur Prävalenz, den Erscheinungsformen, Tatpersonen und Tatorten digitaler sexualisierter Gewalt im Kontext von THb gewonnen. Zusätzlich wurde das Mediennutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen als potenzieller Risikofaktor erhoben. An der angeleiteten Befragung beteiligten sich 300 Kinder und Jugendliche mit THb zwischen elf und 21 Jahren von zehn Einrichtungen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Deutschland. 276 Datensätze konnten nach Ausschluss von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in die Auswertung eingeschlossen werden (M = 14.97; SD = 1.92; 46 % weiblich, 52 % männlich; 2 % divers/nichtbinär). Mit 34 dieser Kinder und Jugendlichen (44 % weiblich, 47 % männlich, 9 % divers/nicht-binär) wurden zusätzlich leitfadengestützte Einzelinterviews durchgeführt.

Arbeitspaket 2 – Anpassung der Website »Ben und Stella wissen Bescheid!«
Das zweite Arbeitspaket dient der Adaption der etablierten Präventions-Website »Ben und Stella wissen Bescheid!« für die sprachlichen und inhaltlichen Bedarfe von jungen Menschen mit THb. Neben den Erkenntnissen aus Arbeitspaket 1 werden Gruppendiskussionen mit Expertinnen und Experten aus der Bildungspraxis, aus Verbänden für junge Menschen mit THb und aus Fachberatungsstellen für die Anpassung der Website genutzt. In einem zweiten Schritt wird die angepasste Website mit 20 Kindern und Jugendlichen mit THb erprobt. Such- und Evaluationsaufgaben sowie leitfadengestützte Einzelinterviews dienen dabei der finalen Anpassung der Website.

Arbeitspaket 3 – Fortbildung von pädagogischen Fachkräften
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Arbeitspaketen 1 und 2 wird ein Fortbildungsprogramm für pädagogisches Personal zur Prävention von digitaler sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit THb entwickelt, durchgeführt und hinsichtlich seiner Wirksamkeit bewertet. Die Wirksamkeitsüberprüfung basiert auf einem randomisierten Wartekontrollgruppendesign mit Prä-/Post-/ Follow-up-Wartekontrollgruppendesign. Im Anschluss an die Evaluation wird das Fortbildungsprogramm über das Zentrum für inklusive Bildung und Beratung (ZiBB) bereitgestellt.

Erste Befunde

Im Folgenden werden erste deskriptive Daten zur Mediennutzung sowie zur Prävalenz, den Erscheinungsformen, Tatpersonen und Tatorten digitaler sexualisierter Gewalt aus Arbeitspaket 1 vorgestellt. In die Auswertung wurden Daten von 276 Befragten eingeschlossen.

Mediennutzung

Nahezu alle Befragten sind im Besitz eines Handys/ Smartphones (99 %). 72 % der Kinder und Jugendlichen können im Haushalt ein Tablet nutzen sowie 71 % eine Spielekonsole. Ein Laptop ist bei 66 % der Kinder und Jugendlichen vorhanden sowie ein Standrechner bei 45 % der Teilnehmenden. 28 % der Befragten besitzen eine Smartwatch. Kinder und Jugendliche mit THb nutzen das Internet rund sieben Stunden pro Tag (M = 6.77 Stunden; SD = 4.54). Ihre durchschnittliche Internetnutzung ist am Wochenende (M = 8.68 Stunden; SD = 5.89) doppelt so hoch wie an regulären Schultagen (M = 4.81 Stunden; SD = 3.95).

YouTube (72 %), TikTok (65 %) und Instagram (48 %) dominieren unter den Social-Media-Apps. WhatsApp (89 %) und Snapchat (62 %) werden unter den Messenger-Diensten am meisten genutzt.

Betroffenheit von digitaler sexualisierter Gewalt

77 % der befragten Kinder und Jugendlichen haben mindestens eine Form digitaler sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit erlebt. Mädchen (M = 2.81; Md = 3.00) berichteten im Mittel mehr Formen digitaler sexualisierter Gewalt als Jungen (= 2.19; Md = 2.00). Die Mehrheit der Befragten ist von zwei oder mehr Formen digitaler sexualisierter Gewalt (60 %) betroffen. Ein Drittel (33 %) gab an, mehr als drei Formen digitaler sexualisierter Gewalt erlebt zu haben. Kinder und Jugendliche erfuhren häufiger indirekte (76 %) als direkte (38 %) Taten. Jungen und Mädchen sind ähnlich stark von indirekten Taten betroffen (76 % vs. 75 %). Hingegen berichteten Mädchen häufiger von direkten Taten als Jungen (45 % vs. 29 %).

Tatorte

Snapchat (46 %), Instagram (45 %) und TikTok (39 %) zählen zu den am häufigsten genannten Tatorten für digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit THb. 38 % der Befragten erlebten mindestens eine Gewalttat auf WhatsApp. Weitere 38 % gaben an, von sexualisierter Gewalt unter anderem auf Facebook, YouTube, Discord, Twitter und Omegle betroffen gewesen zu sein.

Bei den indirekten Gewalttaten dominierten Snapchat (60 %) und Instagram (59 %), gefolgt von TikTok und WhatsApp (jeweils 50 %) als die am häufigsten genannten Tatorte. Bei den direkten Taten zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Snapchat (75 %) und Instagram (70 %) wurden von den Befragten am häufigsten als Tatort angegeben. WhatsApp (59 %) und TikTok (58 %) zählen zu den am meisten genanntesten Tatorten im Kontext direkter Gewalttaten.

Tatpersonen

Bei den Tatpersonen1 zeigen sich Unterschiede hinsichtlich der Tatkategorien. Im Folgenden werden jeweils eine indirekte Tat (ungewolltes Empfangen sexualisierter Bildinhalte) und eine direkte Tat (Nötigung zu sexualisierten Handlungen vor der Kamera) vorgestellt:

Ungewolltes Empfangen sexualisierter Bildinhalte

Betroffenheit: 63 % der Mädchen und 59 % der Jungen gaben an, mindestens einmal ungewollt sexualisierte Bildinhalte empfangen zu haben.

Geschlecht/Alter und Hörstatus der Tatpersonen: 42 % der Teilnehmenden erhielten ungewollt sexualisierte Bildinhalte in Form von sexualisierten Fotos und Videos von erwachsenen Frauen und in 29 % der Fälle von erwachsenen Männern. In 29 % der Fälle gaben sie an, sowohl von erwachsenen Männern als auch Frauen sexualisierte Bildinhalte empfangen zu haben. Mädchen waren in 32 % der Fälle und Jungen in 49 % der Fälle die Tatpersonen. Die Tatpersonen waren vorrangig hörend (85 %) (siehe Abbildung 1).

Umfeld der Tatpersonen: 84 % gaben an, die Tatperson ausschließlich aus dem Internet zu kennen. Rund ein Viertel der Kinder und Jugendlichen erhielt sexualisierte Bildinhalte von Personen aus der Schule (23 %) und 18 % von Personen aus dem Bekanntenkreis. Personen aus intimen Beziehungen (8 %), der Familie (3 %) und dem Verein (2 %) wurden seltener als Tatpersonen genannt (siehe Abbildung 2).

Nötigung zu sexualisierten Handlungen vor der Kamera

Betroffenheit: 43 % der Mädchen und 17 % der Jungen gaben an, mindestens einmal zu sexualisierten Handlungen vor der Kamera genötigt worden zu sein.

Geschlecht/Alter und Hörstatus der Tatpersonen: Die Tatpersonen waren vor allem männlich: In 70 % der Fälle wurden Nötigungen von erwachsenen Männern ausgeübt. In 77 % der Fälle wurden Jungen als Tatpersonen identifiziert. 89 % der Tatpersonen waren hörend und 7 % taub oder hatten eine Hörbehinderung (siehe Abbildung 3).

Umfeld der Tatpersonen: Die Tatpersonen stammten, wie auch beim ungewollten Empfangen sexualisierter Bildinhalte, hauptsächlich aus dem Internet (83 %), gefolgt von Tatpersonen aus dem Schulkontext (20 %), aus dem Bekanntenkreis (13 %), aus intimen Beziehungen (9 %) oder aus einem Verein (2 %). Familienmitglieder wurden nicht als Tatpersonen identifiziert (siehe Abbildung 4).

Bystander

Neben der eigenen Betroffenheit wurden die Kinder und Jugendlichen zu ihren Erfahrungen als Bystander befragt. Hierbei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die als Dritte über digitale sexualisierte Gewalterfahrungen von Gleichaltrigen Bescheid wissen (Pooch, Fakhir, Meyer & Kindler, 2022). Mehr als die Hälfte der Befragten (57 %) hat eine Freundin oder einen Freund, die/der von mindestens einer Form von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist. 19 % der Befragten gaben an, eine Freundin oder einen Freund zu haben, der/die bereits als Tatperson digitale sexualisierte Gewalt ausgeübt hat.

Ausblick

Kinder und Jugendliche mit THb sind im Vergleich zu Peers ohne THb häufiger von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen (WeProtect Global Alliance, 2021). Die vorliegenden Daten zur Betroffenheit von digitaler sexualisierter Gewalt begründen die Relevanz von präventiven Maßnahmen und zielgruppenspezifischen Hilfsangeboten für junge Menschen mit THb. Sie sind auch als Bystander und potenzielle Tatpersonen zu betrachten und in der präventiven Arbeit zu berücksichtigen.

In einem nächsten Schritt soll die Präventions-Website »Ben und Stella wissen Bescheid!« um Informationen zu sexualisierter Gewalt im digitalen Raum ergänzt werden. Ein umfassendes Wörterbuch mit Beispielen und Gebärdensprachvideos dient der Erweiterung des Wortschatzes von Kindern und Jugendlichen mit THb. Sexualpädagogische Inhalte wie sexuelle Vielfalt, Sexting und Pornografie sollen ebenfalls auf der Website aufgegriffen werden. Die Finalisierung der adaptierten Website ist für 2025 geplant.

Gleichzeitig dienen die aktuellen Daten als Ausgangspunkt für die Konzeption einer Online-Fortbildung für pädagogisches Personal im Feld Hören und Kommunikation zum Thema Prävention von digitaler sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit THb. Inhaltlich umfasst die Fortbildung das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit THb, Sexualität im digitalen Raum sowie schwerpunktmäßig die Prävention von digitaler sexualisierter Gewalt unter Berücksichtigung aller beteiligten Gruppen (Betroffene, Bystander, Fachkräfte und Tatpersonen). Die Fortbildung wird zwischen April und September 2024 hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Anschluss steht die Fortbildung deutschlandweit für pädagogische Fachkräfte im Feld Hören und Kommunikation über das ZiBB zur Verfügung.

Seit September 2023 steht die Projekt-Website DigGaH mit Informationen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte zur Verfügung. Die Inhalte werden auch in Deutscher Gebärdensprache angeboten. Unter folgendem Link ist die Website abrufbar: https://www.projekt-diggah.de/ 

Fußnote

Bei sechs von sieben Taten (bis auf die ungewollte Konfrontation mit sexualisierten Bildinhalten) wurden Merkmale der Tatpersonen erfragt. Mehrfachnennungen waren in den jeweiligen Kategorien möglich. Die Befragten machten Angaben zum Geschlecht/Alter der Tatpersonen (Frau, Mann, Mädchen, Junge), dem Umfeld der Tatpersonen (aus meiner Schule, aus meiner Familie, ein Bekannter von mir, aus meinem Verein, jemand aus dem Internet, jemand, mit dem ich rumgemacht habe) und zum Hörstatus (schwerhörig oder gehörlos, hörend). Die Teilnehmenden konnten drei Alternativantworten nutzen: (1) Ich möchte dazu nichts sagen. (2) Ich weiß gar nicht, wer das war. (3) Das ist mir nicht passiert.

Veröffentlichungsdatum

Dr.in Laura Avemarie ist Professorin und leitet das Projekt »DigGaH« sowie den Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik der LMU München. Sie forscht unter anderem zu den Themen sexualisierte Gewalt und exekutive Funktionen im Kontext von Taubheit/Hörbehinderung.
Kontakt: laura.avemarie(at)edu.lmu.de 

Dennis Oberleiter ist als Sonderpädagoge und wissenschaftlicher Mitarbeiter/Doktorand im Forschungsprojekt »DigGaH« am Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik an der LMU München tätig. Sein Forschungsschwerpunkt umfasst die Prävention von (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen junge Menschen mit Taubheit/Hörbehinderung. Kontakt: dennis.oberleiter(at)edu.lmu.de 

Eva Hartmann ist Psychologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt »DigGaH« am Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik der LMU München. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die Prävention digitaler sexualisierter Gewalt sowie die psychosoziale Versorgung im Kontext von Taubheit/Hörbehinderung.
Kontakt: eva.hartmann(at)edu.lmu.de 

Dr. Malte Schott ist Psychologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt »DigGaH« am Lehrstuhl für Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik der LMU München. Zu seinen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gehören Diskriminierung, politische Psychologie, sexualisierte Gewalt und Psychotherapie.
Kontakt: malte.schott(at)edu.lmu.de 

Dr.in Katharina Urbann ist Sonderpädagogin und als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Gebärdensprach- und Audiopädagogik an der Humboldt- Universität zu Berlin tätig. Unter anderem forscht sie zu sexualisierter Gewalt und sexueller Aufklärung im Kontext von Taubheit/Hörbehinderung.
Kontakt: katharina.urbann(at)hu-berlin.de 

 

Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

 

Herausgebende Institution

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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