Das Forschungsprojekt »Beyond Digital Violence«
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Hintergrund von »ByeDV«
Unter dem Sammelbegriff »mediatisierte sexualisierte Gewalt« sind sämtliche Übergriffe zusammengefasst, die durch digitale Medien oder Endgeräte angebahnt, verübt, begleitet oder aufrechterhalten werden (Kärgel & Vobbe, 2019). Digitale Medien stellen folglich das Instrument (z. B. Anbahnung über Messaging-Dienste) zur Verübung und/ oder den Kontext (z. B. Tatort im Falle kursierender Nacktaufnahmen) der Gewalthandlungen dar (Vobbe & Kärgel, 2022). Der Begriff »mediatisiert« geht dabei im Gegensatz zu dem Begriff »digitalisiert« über die quantitative Zunahme digitaler Medien(nutzung) hinaus und nimmt in den Blick, wie sich digitale Medien, Kultur und Gesellschaft wechselseitig beeinflussen (Krotz, 2007). Zwar wirken digitale Medien etwa auf kommunikative Praktiken, Haltungen und Einstellungen ein, gleichzeitig wirkt aber auch das individuelle Mediennutzungsverhalten auf die Gestaltung und Weiterentwicklung digitaler Medien ein (Wolf et al., 2021).
Gewaltausübende instrumentalisieren zunehmend die Mediennutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen. Gewissermaßen ziehen sie hieraus insoweit einen Vorteil, »als sie ihre Absichten und Motivationen weder offenlegen noch rechtfertigen müssen« (Vobbe & Kärgel, 2022, S. 12). So sind beispielsweise selbstsexualisierende Foto- und Videoaufnahmen nunmehr Teil der sexuellen Sozialisation (Matthiesen & Dekker, 2018). Wenn Gewaltausübende die eigenen Absichten – etwa durch Vortäuschen von Interesse an einer Liebesbeziehung – vorenthalten, wird es für Kinder und Jugendliche umso schwerer, zwischen einer grenzachtenden und einer sexualisiert grenzverletzenden Beziehungsgestaltung zu unterscheiden. Ungeachtet dessen werden intimitätsverletzende Foto- und Videoaufnahmen täterstrategisch genutzt, um durch das Androhen ihrer Veröffentlichung Gewalthandlungen geheim zu halten und/oder fortzusetzen (Broome et al., 2018; Vobbe & Kärgel, 2022).
Fachkräfte erleben Fälle sexualisierter Gewalt mit digi talem Medieneinsatz als komplex. Für sie bestehen die Herausforderungen oftmals darin, mediatisierte sexualisierte Gewalt zu erkennen und ihre Folgebelastungen zu begrenzen. Sonja Kroggel, Kinderschutzzentrum Ulm/Neu Ulm e. V., stellt im Kontakt mit anderen Fachkräften fest, dass es der erste Schritt sei, »auf die Bedeutung digitaler Medien im Kontext sexualisierter Gewalt aufmerksam zu machen.« (Kärgel et al., im Druck). Die Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt muss schließlich stets berücksichtigen, dass digitale Medien das subjektive Wirklichkeitserleben (von Kindern und Jugendlichen) beeinflussen. Maj Walter, Wildwasser Marburg e. V., verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Fachkräfte »[…] nicht so richtig wissen, wie sie handlungsfähig werden.« (Kärgel et al., im Druck). Das verwundert insoweit wenig, als Frederic Vobbe (2019) bereits vor einigen Jahren feststellte, dass »jenseits des Verweises auf die Wichtigkeit von Medienkompetenzen oder das Recht am eigenen Bild […] Orientierungshilfen für die Intervention [gänzlich fehlen].« (ebd., S. 31).
Empirisch entwickelte Handlungsempfehlungen als Ausgangspunkt von »ByeDV«
Mit der Veröffentlichung der Projektergebnisse des Forschungsprojekts »Human. Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz«, die im Januar dieses Jahres unter dem Titel »Sexualisierte Gewalt und digitale Medien. Reflexive Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis« zum kostenfreien Download bei der Verlagsgruppe Springer veröffentlicht wurden, liegen im deutschsprachigen Raum erstmals empirischfallbasierte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit mediatisierter sexualisierter Gewalt vor. Diese stellen den Ausgangspunkt des im Projekt »ByeDV« angestrebten Implementierungsprozesses dar. Die im Projekt »Human« entwickelten Handlungsempfehlungen sind in Zusammenarbeit mit Gewaltbetroffenen und deren Angehörigen, Fachkräften der spezialisierten Fachberatung sowie interdisziplinären Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis entstanden (Vobbe & Kärgel, 2022). Auf der Grundlage ihrer Erfahrungsexpertise hat das Projektteam der SRH Hochschule Heidelberg, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Förderkennzeichen: 01SR1711), typische Fallstrukturen sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz einschließlich damit verbundener Ambivalenzen und Unsicherheiten, Dilemmata und Spannungsfelder sowie Herausforderungen und Überforderungen herausgearbeitet. Im Dialog mit den Partizipierenden wurden sodann entsprechende Handlungsstrategien identifiziert. Diese berücksichtigen die Interessen von Helfenden, Betroffenen und Angehörigen insoweit, als sie die Perspektivität aller im Hilfeprozess beteiligten a) qua Reflexion eines prototypischen Fallbeispiels offenlegen und b) in Handlungsoptionen integrieren. Schließlich beeinf lussen die Aufträge, Rechte und Pflichten aller in den Unterstützungs- und Hilfeprozess involvierten Personen (z. B. Schule, Jugendamt, Polizei, Beratungsstelle) gleichermaßen die eigene Arbeit wie auch die Zusammenarbeit.
Die Handlungsempfehlungen stellen somit weder allgemeingültige Handlungsanweisungen, Handlungsleitfäden noch Checklisten dar. Sie zeigen vielmehr Möglichkeiten auf, um innerhalb gegebener Strukturen und Systeme betroffenen Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu helfen (Kärgel et al., 2021). Das setzt allerdings das Übertragen der Handlungsempfehlungen auf die eigene Arbeit, genauer den Einzelfall, voraus.
Projektziele
Hier setzt das von der Europäischen Union im Rahmen des Programms »Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft« (2014 bis 2020) kofinanzierte Projekt »ByeDV« (Fördernummer: 101005221, Förderzeitraum: Mai 2021 bis April 2023) an. Im Rahmen von »ByeDV« werden die im »Human«-Projekt entwickelten Handlungsempfehlungen in der Fachpraxis implementiert. Implementierung sei dabei als Transferprozess verstanden, der darauf fokussiert, empirisch entwickelte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit mediatisierter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in bzw. für Fachpraxen nützlich und anwendbar zu machen. Eine Transformation und (fachliche) Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen ist dabei insoweit unabdingbar, als ihre Anwendbarkeit und Nützlichkeit – systemisch betrachtet – von unterschiedlichen (System-)Faktoren (z. B. Profession, Institution, Auftrag, Rahmenbedingungen, Rechtslage) abhängen. Die Implementierung der Handlungsempfehlungen macht somit sichtbar, a) in welchen Strukturen und Prozessen die Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen stattfindet, b) welchen fachlichen Standards die Arbeit zu mediatisierter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche folgen sollte und c) wie eine Implementierung Letzterer gelingen kann.
Das Projekt »ByeDV« hat daher zum Ziel, Qualitätskriterien zur Implementierung von fachlichen Standards im Umgang mit mediatisierter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Die Grundlage hierfür bildet die im Rahmen des Implementierungsprozesses gewonnene bzw. ausgebaute Erfahrungsexpertise von Fachpraxis.
Übergeordnet geht es »ByeDV« auf nationaler wie EU-Ebene um die Kompetenzentwicklung all jener Fachkräfte, die zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten oder in ihrem Tätigkeitsfeld damit in Berührung kommen können. Im Sinne eines weitreichenden Implementierungsprozesses ist »ByeDV« infolgedessen auch darum bemüht, die Qualitätskriterien über Multiplikatorinnen und Multiplikatoren innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu streuen und zu verbreiten.
Rahmen und Umsetzung von »ByeDV«
Dieses Vorhabens nehmen sich seit Mai 2021 die Verbundpartnerinnen Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) e. V. und SRH Hochschule Heidelberg an, in Kooperation mit den folgenden Praxisstellen mit einem Auftrag der Krisenintervention bei sexualisierter Gewalt: Frauen gegen Gewalt e. V. Westerburg, Kinder- und Jugendschutzdienst Känguru, Kinderschutzzentrum Ulm/Neu Ulm e. V., Männerbüro Hannover e. V., Wildwasser Marburg e. V. Beratend werden die Projektpartnerinnen durch einen Fachbeirat unterstützt. Dieser konstituiert sich wie folgt: Professur für Sexualwissenschaften der Hochschule Merseburg, Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung e. V.
Die Implementierung der Handlungsempfehlungen f indet in den fünf kooperierenden Praxisstellen statt. Dieser Prozess umfasst unter anderem eine kritisch-(selbst)reflexive Auseinandersetzung mit Widerständen, Spannungsfeldern und Herausforderungen mit Blick auf die Anwendbarkeit der Handlungsempfehlungen. Sie schließt neben den an »ByeDV« beteiligten Fachkräften ebenso deren Teams, Institutionen und Netzwerke ein. Um den Implementierungsprozess fachlich wie wissenschaftlich zu begleiten und unterstützen, treffen sich die Projektteams von DGfPI und SRH mit ein bis zwei Vertreterinnen und Vertretern pro kooperierender Praxisstelle zu insgesamt fünf IntervisionsWorkshops. Dort wird gemeinsam der Stauts quo der Implementierung reflektiert. Gegenstand dieser Prozessreflexion sind unter anderem bestärkende (z. B. Sicherheit und Handlungsmacht, Zuspruch und Befähigung, Weiterentwicklung und Erfolg) und konfliktbehaftete (z. B. Ambivalenzen und Unsicherheiten, Dilemmata und Widerstände, Herausforderungen und Überforderungen) Faktoren der Implementierung respektive Anwendung/Anwendbarkeit der Handlungsempfehlungen. Dies ermöglicht es Forschung und Praxis, gemeinsam in den Dialog zu fachlichen Standards einschließlich Voraussetzungen ihrer Implementierung zu treten.
Der Implementierungsprozess wird darüber hinaus bedarfsabhängig fachlich wie wissenschaftlich einrichtungsspezifisch und -übergreifend unterstützt. Beispielsweise werden teaminterne Klausurtage zu mediatisierter sexualisierter Gewalt angeboten, regionale Fachtagungen zum Thema gemeinsam geplant und durchgeführt oder aber offene fachliche Fragen in verschiedener Weise in einem größeren Kreis nationaler und internationaler Expertinnen und Experten diskutiert.
Um auf der Grundlage der in den Intervisions-Workshops und während des Implementierungsprozesses gesammelten Erfahrungsexpertise Qualitätskriterien zur Implementierung fachlicher Standards im Umgang mit mediatisierter sexualisierter Gewalt fruchtbar zu entwickeln, werden a) die Intervisions-Workshops durch das Projektteam SRH wissenschaftlich protokolliert und b) der Implementierungsprozess formativ, also prozessbegleitend, evaluiert. Dies geschieht auf der Grundlage sogenannter Reflexionsbögen. Es handelt sich hierbei um einen Katalog an Fragen, der den Fachkräften in einer etwa 10- bis 12-wöchigen Rückschau eine umfassende und mehrdimensionale Reflexion ihres Implementierungsprozesses ermöglicht, z. B. »Was ist mein Schlüsselerlebnis der zurückliegenden Implementierungsphase?«, »Welche Weiterentwicklung beobachte ich in meinem beruflichen Umfeld?«, »Für den zukünftigen Implementierungsprozess wünsche ich mir …«. Die Evaluationsergebnisse – die im Übrigen auch die Themen- und Fragestellungen der Intervisions-Workshops definieren – werden vom Projektteam SRH in prototypische Qualitätskriterien übersetzt. Praxisnä he wird dabei durch den regelmäßigen Dialog mit den kooperierenden Praxisstellen und den punktuellen Einbezug des Fachbeirats gewährleistet. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden somit durch Vertreterinnen und Vertreter der Praxis zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit einem Auftrag der Krisenintervention gesetzt.
Nähere Informationen zu den Forschungsprojekten »Human« (www.human-srh.de) und »ByeDV« (www.byedv. de) finden Sie einschließlich jüngster Projektaktivitäten und Publikationen auf den jeweiligen Projekt-Websites. Die Qualitätskriterien werden anlässlich des Projektabschlusses am 6. März 2023 vorgestellt. Auch hierzu werden zu gegebener Zeit nähere Informationen bekanntgegeben.
Zitation
Kärgel, K., & Vobbe, F. (2022). Das Forschungsprojekt »Beyond Digital Violence«, FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung: Informationsdienst der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 2, 16–18.
Veröffentlichungsdatum
Katharina Kärgel, M.A. Soziologie, ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Sozial- und Rechtswissenschaften der SRH Hochschule Heidelberg, Doktorandin an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. und Vorsitzende des Heidelberger Instituts für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen mediatisierte sexualisierte Gewalt, Gehorsam, Macht und Autorität, Gruppenprozesse, soziale Identität und Forschungsethik.
Kontakt: byedv.hshd(at)srh.de
Dr. Frederic Vobbe ist Professor für Soziale Arbeit an der Fakultät für Sozial- und Rechtswissenschaften der SRH Hochschule Heidelberg. Zu seinen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten zählen mediatisierte sexualisierte Gewalt, soziale Probleme, Devianztheorien, Professionalisierungstheorien und Berufsethik.
Kontakt: frederic.vobbe(at)srh.de
Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Qualifizierung im Bereich sexueller Bildung
- Wissenschaftsbasiert und praxisorientiert: Qualifizierungen bei pro familia
- Qualifizierung zur Hebamme
- Das Forschungsprojekt »Beyond Digital Violence«
- Teach LOVE: Psychologische Weiterbildung mit Herz und Expertise
- Lehrkräftefortbildungen im Rahmen der bundesweiten Initiative »Trau dich!«
- Studie zu Sexualaufklärung im schulischen Kontext in vier Ländern der europäischen WHO-Region
- Ein blinder Fleck: Inklusive Materialentwicklung für blinde und sehbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche
- FachForumFortbildung der BZgA zu „Sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“