In der vom 1. Januar 2010 an geltenden Fassung regelt das SchKG die Aufgaben der ärztlichen Beratung insbesondere bei auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik neu.
Das neu gefasste Gesetz sieht u. a. vor, dass Ärztinnen und Ärzte der Schwangeren bei einem auffälligen Befund im Rahmen ihrer Beratung Informationsmaterial zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und dem Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung aushändigen (vgl. § 2a Absatz 1 SchKG).
Um Ärztinnen und Ärzte bei der Beratung der Schwangeren in dieser für sie hochbelasteten Situation zu unterstützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entsprechend § 1 Abs. 1a „Informationsmaterialien für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik“ erstellt. Dieses umfasst u.a. den Hinweis auf den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung nach § 2 SchKG und auf Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder.
Die Materialien stehen unten zum Download zur Verfügung. Des weiteren können diese entweder einzeln (Bestellnummer 13450002) oder als Set mit drei Exemplaren und einem Anschreiben an gynäkologische Fachkräfte (Bestellnummer 13450001) bestellt werden.