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Statistiken

16,7 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal

Im 3. Quartal 2022 wurden rund 26 500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit im 3. Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2021 um 16,7 % zu.

Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibt anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar. 

69,5 % der Frauen, die im 3. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19,1 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8,6 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,7 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 82 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern. 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle

 Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 539 vom 15. Dezember 2022

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