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Über das BIÖG

Seit dem 13. Februar 2025 hat die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Namen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Mit dieser Neuausrichtung wird die öffentliche Gesundheit in Deutschland gestärkt und der Public-Health-Ansatz noch besser an internationale Standards in der Gesundheitsförderung und Prävention angepasst.

Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr.

Gesetzlicher Auftrag

Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Das BIÖG ist durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) beauftragt, unter Beteiligung der Länder und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Familienberatungseinrichtungen aller Träger Konzepte zu entwickeln und bundeseinheitliche Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Konkretisiert ist dieser Auftrag in einem mit den Bundesländern abgestimmten Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung.

Onlineangebote

Weitere Informationen des BIÖG zur Sexualaufklärung und Familienplanung

Das BIÖG stellt Onlineangebote für unterschiedliche Zielgruppen wie Jugendliche, Schwangere oder Fachkräfte bereit. Sie bieten zielgruppengerecht aufbereitete weiterführende Informationen für zu den Themenschwerpunkten Sexualaufklärung und Familienplanung.

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